Vielen Dank. Ihre Daten werden übertragen.

Begleitetes Fahren - So funktioniert der Führerschein mit 17

Reviewer Image
Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
16.05.2023 | 6 Min. Lesezeit
  • Jugendliche können mit 17 Jahren bereits die Fahrerlaubnis erhalten.
  • Bis zum 18. Geburtstag darf der Jugendliche nur mit der eingetragenen Begleitpersonen fahren.
  • Die Kosten für den Führerschein variieren sehr stark je nach Region und Bundesland.

Direkt Anwalt für Verkehrsrecht beauftragen

Wie kam es zum begleiteten Fahren?

Etwa 25 % aller Verkehrsunfälle werden von einem Fahrer zwischen 18 und 24 Jahren verursacht. Häufig führt Unsicherheit, Selbstüberschätzung und Unerfahrenheit dazu, dass Fahranfänger Unfälle bauen. Das Land Niedersachsen hat sich mit dieser Situation beschäftig und 2004 den Modellversuch "BF17"gestartet.

Jugendliche hatten hier die Möglichkeit, die praktische und theoretische Führerscheinprüfung bereits im Alter von 17 Jahren zu absolvieren. Wurde der Führerschein bestanden, durften die Fahranfänger bis zu ihrem 18. Lebensjahr begleitet Auto fahren. Dies sollte jungen Menschen ermöglichen, Fahrpraxis zu sammeln, während sie von einem Erwachsenen mit Führerschein beaufsichtigt wurden.

Über 63.000 Jugendliche entschieden sich innerhalb von 3 Jahren in Niedersachsen für den Führerschein ab 17 Jahren. Hier konnte beobachtet werden, dass Fahranfänger, die ein Jahr begleitet Auto gefahren sind, beinah 30 % weniger Unfälle verursachten und über 20 % weniger Verkehrsverstöße begingen. Aufgrund der Beliebtheit des Modellversuchs und der Erfolge in Niedersachsen konnten ab Sommer 2005 alle Bundesländer entscheiden, ob sie an dem Modellversuch "BF17" teilnehmen wollten.

Seit 2011 ist der Führerschein ab 17 Jahren nun Dauerrecht. Das Gesetz für den Führerschein ab 17 Jahren wurde im Straßenverkehrsgesetz festgehalten. Jeder Jugendliche kann sich bei der Anmeldung zum Führerschein für oder gegen das begleitete Fahren entscheiden. Je nachdem kann die Fahrprüfung früher oder später absolviert werden.

Da der Führerschein ab 17 enorm zur Verbesserung der Fahrsicherheit beigetragen hat, fordert der Deutsche Verkehrsrat (DVR) nun einen Modellversuch, bei dem bereits mit 16 Jahren der Führerschein gemacht werden kann und zwei Jahre begleitet gefahren werden muss.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Wie funktioniert der Führerschein ab 17?

Für das begleitete Fahren muss in einer Fahrschule die Fahrausbildung zur Führerscheinklasse B begonnen werden. Anders als bei dem Führerschein mit 18 Jahren darf der frühe Führerschein bereits mit 16 1/2 Jahren begonnen werden. Die praktische Führerscheinprüfung darf jedoch nicht vor Erreichen des 17. Lebensjahres absolviert werden.

Sobald die Führerscheinprüfung bestanden wurde, erhält der Fahranfänger eine Prüfbescheinigung, die bei jeder Fahrt in Kombination mit einem Ausweisdokument mit sich geführt werden muss. In der Prüfbescheinigung finden sich auch die Namen der Begleitpersonen.

Mit dem 18. Geburtstag kann die Prüfbescheinigung in einen offiziellen EU-Führerschein eingetauscht werden. 3 Monate lang nach dem 18. Geburtstag bleibt die Prüfbescheinigung noch gültig, spätestens dann muss diese gegen die kleine Plastikkarte getauscht werden.

Hier finden sich die wichtigsten Fristen für den Führerschein ab 17 Jahren:

  • 6 Monate vor dem 17. Geburtstag: Anmeldung in der Fahrschule
  • 3 Monate vor dem 17. Geburtstag: Theoretische Führerscheinprüfung
  • 1 Monat vor dem 17. Geburtstag: Praktische Führerscheinprüfung
  • Ab dem 18. Geburtstag: Fahren ohne Begleitpersonen erlaubt
  • Bis zu 3 Monate nach dem 18. Geburtstag: Prüfbescheinigung in Kartenführerschein umtauschen
Begleitetes Fahren

Die Begleitperson ist der entscheidende Faktor beim Führerschein mit 17 Jahren. Denn der Fahrneuling darf in keinem Moment das Auto ohne eine der eingetragenen Begleitpersonen fahren. Die Begleitpersonen haben die Aufgabe, dem Fahranfänger zur Seite zu stehen.

Die Begleitperson sollte nicht ins Lenkrad greifen oder anderweitig involvieren, sondern eher mit Rat, Lob und Kritik unterstützend wirken. Denn auch wenn der Führerschein bereits mit 17 bestanden wurde, hat der Fahrneuling eine Führerscheinprüfung erfolgreich absolviert und kennt alle Regeln des Straßenverkehrs.

Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber

1. vor Antritt einer Fahrt und
2. während des Führens des Fahrzeugs, soweit die Umstände der jeweiligen Fahrsituation es zulassen,

ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.

Welche Regeln gelten für die Probezeit mit begleitetem Fahren?

Auch beim begleiteten Fahren muss der Fahranfänger eine Probezeit von 2 Jahren erfolgreich und ohne Zwischenfälle bestehen. Ab Erhalt der Fahrerlaubnis fangen die 24 Monate Probezeit an zu laufen. Wirkliche Unterschiede gibt es nicht zwischen dem begleiteten Fahren und dem Führerschein ab 18.

Es wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen heißt es: Führerschein weg. Der Fahranfänger muss daraufhin ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen. Zudem wird die Probezeit um 2 weitere Jahre verlängert.

A-Verstöße sind schwerwiegende Verkehrsvergehen, wie das Überfahren einer roten Ampel, eine drastische Geschwindigkeitsüberschreitung oder einer Vorfahrtsmissachtung. Meist werden A-Verstöße mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro und eventuell sogar Punkten in Flensburg bestraft. Begeht der Fahranfänger einen solchen Verkehrsdelikt, dann hat das unschöne Konsequenzen.

B-Verstöße sind dagegen leichte Vergehen, wie das Fahren mit abgenutzten Reifen oder eine falsche Ladungssicherung. Aus diesen Verstößen resultiert meist nur ein geringes Bußgeld. Daher darf sich der Fahranfänger einen B-Verstoß zu Schulden kommen lassen – erst beim zweiten droht das Aufbauseminar.

 

Was benötige ich für den Antrag auf begleitetes Fahren?

Wer den Führerschein machen möchte, muss einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Häufig übernehmen das die Fahrschulen für ihre Schüler. Wird die Führerscheinprüfung erst mit 18 Jahren absolviert, dann muss lediglich ein Formular ausgefüllt werden. Hier unterscheidet sich also die Antragstellung.

Bei dem Führerschein ab 17 ist nämlich zusätzlich zu dem Formular für den Fahrschüler für jede Begleitperson ein eigenes Formular abzugeben. Die Personen müssen zudem anmerken, dass sie als Begleiter zur Verfügung stehen und eine Kopie des Führerscheins und Ausweisdokuments mitreichen. Die notwendigen Formulare für das begleitete Fahren liegen jeder Führerscheinbehörde vor.

Fahrschüler, die das begleitete Fahren beantragen möchten, müssen also Folgendes mit zur Führerscheinstelle mitbringen:

  • Ausweis des Fahrschülers
  • ein biometrisches Passbild
  • Sehtest von Optiker oder Augenarzt
  • die Bescheinigung zur Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs
  • eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Kopien der Personalausweise und Führerscheine von den Begleitpersonen
  • ein Formular mit den Angaben zu jeder Begleitperson

Welche Kosten entstehen durch den Führerschein mit 17?

Die Kosten für den Führerschein variieren sehr stark je nach Region und Bundesland. So kostet der gesamte Führerschein in bayerischen Fahrschulen meist zwischen 1500 und 2000 Euro.

In Berlin müssen Fahrschüler dagegen etwa 400 Euro weniger bezahlen. Daher lohnt es sich, vor der Anmeldung zum Führerschein Preise zu vergleichen und sich zu informieren, wie die Fahrschulen kalkulieren.

Zusätzlich entstehen Kosten für den Sehtest, den Erste-Hilfe-Kurs, Anmeldung und die theoretische und praktische Prüfung. Diese Kosten sind bei dem Führerschein ab 17 und ab 18 Jahren jedoch identisch.

Einzig die Eintragung der Begleitpersonen kostet: Es müssen etwa 5 bis 15 Euro pro Begleitpersongerechnet werden. Denn diese werden von den Behörden auf ihre Tauglichkeit geprüft und vermerkt.

Zudem verlangen die Behörden für die Ausstellung der Prüfbescheinigung eine Gebühr in Höhe von etwa 5 bis 8 Euro. Durch das begleitete Fahren entstehen also keine drastischen Mehrkosten.

Zu beachten ist jedoch, dass die KFZ-Versicherung steigen könnte aufgrund des Fahranfängers. Die meisten Versicherer verlangen einen Aufpreis bei jungen Fahrern (in der Regel unter 25 Jahre). Einige Anbieter versichern Fahrer, die jünger als 18 Jahre sind erst gar nicht.

Darf ich auch im Ausland begleitet Auto fahren?

Auch im Ausland gibt es das begleitete Fahren, beziehungsweise ähnliche Modelle, in denen junge Erwachsene bereits mit Begleitpersonen früher hinter dem Steuer sitzen dürfen. Frankreich und Kanada sind zwei Länder, die ein ähnliches System wie den Führerschein mit 17 haben.

Jedoch bedeutet das nicht, dass die deutsche Prüfbescheinigung in diesen Ländern automatisch gilt. Dem ist nämlich nicht so! Ein Fahranfänger, der seinen Führerschein bereits mit 17 Jahren absolviert hat, darf lediglich in Deutschland und in Österreich fahren. In Österreich gibt es nämlich das "L-17"-System, das ähnlich funktioniert wie der deutsche "BF17", sodass begleitete Führerscheininhaber auch in Österreich weiter üben dürfen.

In allen anderen Ländern hat die Person noch keine offizielle Fahrerlaubnis und es drohen hohe Strafen, wenn der Fahrneuling doch hinter dem Steuer erwischt wird.

Welche Bußgelder können beim begleiteten Fahren drohen?

Es gibt verschiedene Auflagen, an die sich Fahrneulinge halten müssen, wenn sie den Führerschein bereits mit 17 Jahren in den Händen halten möchten. So muss die Prüfbescheinigung und ein Ausweisdokument immer vorzeigbar sein, wenn der Fahranfänger hinter dem Steuer sitzt.

Außerdem darf wirklich nur mit den eingetragenen Begleitpersonen gefahren werden. Verstoßen Sie gegen diese Auflage, droht ebenfalls eine Strafe.

TATBESTAND
BUSSGEL
PUNKTE
Prüfbescheinigung nicht mitgeführt 10 Euro 0
Nicht mit eingetragener Begleitperson gefahren 70 Euro 1

Ohne eine eingetragene Begleitperson zu fahren, kann also schwerwiegende Folgen haben. Denn auch für den Führerschein ab 17 gilt, dass sich der Fahranfänger keine schweren Verkehrsverstöße zu Schulden kommen lassen darf, welche eine Eintragung im Fahreignungsregister in Flensburg zur Folge haben.

Ohne eine eingetragene Begleitperson Auto zu fahren, bedeutet aber genau das. Es folgt also die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahren.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte