Anwalt Bußgeldbescheid – Mit dem Fachanwalt für Verkehrsrecht zum erfolgreichen Einspruch
- Mit Erhalt des Bußgeldbescheids haben Sie 14 Tage Zeit, um Einspruch einzureichen.
- Rund ein Drittel aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft.
- Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt.
Inhalt:
- Warum lohnt sich ein Anwalt bei einem Bußgeldbescheid?
- Warum sollte ich den Bußgeldbescheid von einem Anwalt prüfen lassen?
- Wann lohnt sich der Einspruch mithilfe eines Anwalts?
- Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?
- Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?
- Was ist wichtig beim Anhörungsbogen?
- Welche Fristen muss ich beachten?
Warum lohnt sich ein Anwalt bei einem Bußgeldbescheid?
Sie wurden für zu schnelles Fahren geblitzt, haben den Mindestabstand nicht eingehalten oder eine rote Ampel übersehen und jetzt liegt ein Bußgeldbescheid im Briefkasten? Dann droht Ihnen eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot – in jedem Fall ein Ärgernis. Doch noch ärgerlicher ist es, wenn ein Fehler vorliegt, oder Sie vielleicht nicht selbst am Steuer saßen. Sie haben sich daher entschlossen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
Ein Bußgeldverfahren läuft in mehreren Phasen ab, die alle ihre eigenen Hürden aufweisen. Daher ist es sinnvoll, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zurate zu ziehen. Denn Punkte in Flensburg oder Fahrverbote können durchaus schwerwiegende Konsequenzen für Verbraucher haben. Juristische Hilfe lohnt sich dabei auf jeden Fall.
Ein Anwalt könnte Ihnen beispielsweise durch eine Prüfung des Bußgeldbescheids weitere Arbeit ersparen, wenn dieser fehlerhaft ist. Auch um Ihren Einspruch wirkungsvoll begründen und durchsetzen zu können, verschafft Ihnen unsere Unterstützung die besten Erfolgschancen. Dazu gehört u. a. die Akteneinsicht, um Messfehler durch das Messgerät oder die Beamten aufzudecken. Ein Anwalt kann mehr mögliche Angriffspunkte in den Akten finden als ein ungeschultes Auge. Sollte es am Ende sogar zur Hauptverhandlung kommen, ist juristische Unterstützung für ein Ergebnis in Ihrem Sinne unabdingbar.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Warum sollte ich den Bußgeldbescheid von einem Anwalt prüfen lassen?
Noch bevor Sie formal Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, sollten Sie ihn gründlich überprüfen lassen. Rund ein Drittel aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft, wie aus einem Bericht der Wochenzeitung „Die Zeit“ hervorgeht. In diesem Fall wäre der Bescheid anfechtbar und Sie möglicherweise von Ihrer Strafe befreit. Daher lohnt es sich auch hier, einen Anwalt einzuschalten. Denn nicht alle Fehler sind auf den ersten Blick erkennbar. Mögliche Fehlerquellen bei einem Bußgeldbescheid sind:
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Formfehler bei den Angaben zur Person (Name, Adresse, etc.),
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Fehlerhaftes Autokennzeichen,
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Fehler in den gesetzten Fristen,
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Fehlende Rechtsmittelbelehrung.
Im Gesetz für Ordnungswidrigkeiten (OWiG) ist festgelegt, was im Bußgeldbescheid nicht fehlen darf:
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die Angaben zur Person des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter,
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den Namen und die Anschrift des Verteidigers,
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die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften,
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die Beweismittel,
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die Geldbuße und die Nebenfolgen.
Neben der Prüfung des Bußgeldbescheides kann Sie ein Anwalt außerdem beraten, ob sich der nächste Schritt – Einspruch einlegen – für Sie lohnt.
Sie wurden kürzlich geblitzt oder hatten ein Knöllchen an der Windschutzscheibe klemmen? Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid im Briefkasten landet. Wir prüfen kostenfrei, ob sich ein Einspruch bei Ihnen lohnt.
3 Schritte zum erfolgreichen Einspruch
- Fall schildern
- Anwalt beauftragen und Einspruch einlegen
Wann lohnt sich der Einspruch mithilfe eines Anwalts?
Ein Einspruch lohnt sich für Sie vor allem, wenn es um mehr geht als ein Bußgeld. Hängt beispielsweise Ihre Berufsausübung davon ab, dass Sie Ihr Fahrzeug fahren können, kann ein Fahrverbot existenzbedrohend sein. Oder Sie leben in ländlichen Gebieten, in denen Sie nicht einfach auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen können. Auch für Fahranfänger, die in der Probezeit um den Führerschein bangen müssten, lohnt sich der Einspruch. Spätestens in dieser Phase sollten Sie also einen Anwalt einschalten. Als „einfacher Fahrzeughalter" haben Sie nicht die gleiche Erfahrung wie ein Anwalt, wenn es um Akteneinsicht und Einholung entscheidender Daten geht.
Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?
Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.
Was ist wichtig beim Anhörungsbogen?
Der Anhörungsbogen gibt Ihnen grundsätzlich die Möglichkeit, sich zu einer Ordnungswidrigkeit zu äußern, bevor Sie den Bußgeldbescheid erhalten. Der Bogen enthält wichtige Eckdaten zum Verkehrsvergehen:
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Ort, Datum, Uhrzeit der Tat
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Höhe der Geldbuße, Informationen zu Punkten oder Fahrverboten
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Beweismittel: "Blitzerfoto", Ergebnisse der Abstandsmessung o. Ä.
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Zeugenaussagen, falls vorhanden
Wenn die Polizei Sie unmittelbar nach der Tat anhält und befragt, kommt das einem schriftlichen Anhörungsbogen gleich.
Im Anhörungsbogen können Sie beispielsweise mitteilen, dass Sie selbst nicht am Steuer saßen, als das Auto geblitzt wurde. Es besteht allerdings keine Pflicht, sich zu äußern. Verpflichtend ist lediglich, korrekte Angaben zu Ihrer Person – wie Name oder Anschrift – zu machen. Enthält der Bogen bereits die vollständigen Angaben, müssen Sie nicht reagieren.
Wir empfehlen Ihnen, schon bei Erhalt eines Anhörungsbogens auf einen Anwalt zu setzen. So vermeiden Sie, dass Sie Aussagen machen, die Ihnen später im Verfahren schaden könnten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit Erhalt des Bußgeldbescheids haben Sie 14 Tage Zeit, um Ihren Einspruch bei der Bußgeldstelle einzureichen. Behalten Sie im Hinterkopf, dass Ihr Einspruchsschreiben einige Tage brauchen kann, bis es zugestellt ist. Sicherheitshalber können Sie das Schreiben „vorab per Fax” versenden, damit der Einspruch auf jeden Fall fristgerecht eintrifft.
Unser Tipp: Als Nachweis, wann der Bußgeldbescheid bei Ihnen eingegangen ist, sollten Sie den Briefumschlag behalten, auf dem das genaue Zustellungsdatum steht.
Halten Sie die Frist nicht ein, gilt das als stillschweigende Zustimmung. Falls Sie die Frist unverschuldet verpasst haben, weil Sie im Urlaub waren oder wegen Arbeit verhindert waren, können Sie zwar eine „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand” beantragen. Dem wird aber nur unter strengen Bedingungen stattgegeben. Auch aus diesem Grund ist die Unterstützung eines erfahrenen Fachanwalts sinnvoll.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte