Abstandsblitzer – alles, was Sie wissen müssen!
- Um den richtigen Abstand zum voraus fahrenden Fahrzeug einhalten zu können, können verschiedene Rechenmethoden genutzt werden.
- Um den Abstand zu kontrollieren, sind unterschiedliche System auf den Straßen im Einsatz, auf Basis deren Messung Bußgeldbescheide verschickt werden.
- Auch Blitzer können sich irren. Expert:innen im Verkehrsrecht können Ihnen helfen, Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid einzulegen.
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Sie wurden geblitzt und möchten über Ihre Möglichkeiten des Einspruchs Bescheid wissen? Ihr Bußgeldbescheid ist eventuell fehlerhaft? Unsere Expert:innen im Verkehrsrecht beraten Sie gerne!
Welche Abstandsblitzer gibt es und wie funktionieren sie?
Das Verkehrskontroll-System (VKS)
Bei diesem Messverfahren werden auf der Fahrbahn fixe Mess- und Kontrollpunkte markiert und exakt vermessen. Eine Software wandelt diese Punkte dann in ein virtuelles Messfeld um. Auf einer Strecke mit mindestens 300 Metern freier Geradeaus-Sicht platzierte Videokameras halten das Verkehrsgeschehen visuell fest. Fährt ein Fahrzeug durch den Messbereich, kann die Software anhand des Rasters nicht nur die Geschwindigkeit, sondern auch den Abstand zum voraus fahrenden Fahrzeug ermitteln. Bei einem Abstandsverstoß werden Fahrzeug und Kennzeichen aufgenommen. Das VKS ist auch als sogenannter "Abstandsblitzer" bekannt.
Die Videoabstandsmessanlage (VAMA)
Die Videoabstandsmessanlage ist wie das VKS meist auf Autobahnbrücken installiert und nutzt ebenfalls vorab markierte Messbereiche. Es gibt meist zwei mobile oder stationäre Videokameras, die an eine Videostoppuhr gekoppelt sind. Beamt:innen beobachten von ihrem geparkten Fahrzeug aus die Videoaufzeichnungen und lösen bei Verstößen einen Blitzer aus.
Das ProViDa-System
Dieses Videonachfahr-System kommt in zivilen Polizeifahrzeugen zum Einsatz. Zur Messung folgt das Zivilfahrzeug einem anderen Fahrzeug in einem möglichst konstanten Abstand. Dabei erfassen Sensoren die Raddrehzahl und messen so die gefahrene Geschwindigkeit, die in einem mitlaufenden Video auf einem Monitor eingeblendet wird. Für die Abstandsberechnung wird eine zusätzliche Software eingesetzt.
Welcher Abstand gilt?
Der Sicherheitsabstand zum voraus fahrenden Fahrzeug muss so groß sein, dass man das eigene Auto auch dann problemlos anhalten kann, wenn der Vordermann unerwartet abbremst. Es gibt einige Regeln und Methoden, wie der richtige Abstand berechnet werden kann. Zwei Methoden zur Berechnung des idealen Abstands haben sich am meisten bewährt:
Methode 1: "Halber Tacho"
Außerhalb geschlossener Ortschaften kann der Abstand mit der „Halber Tacho“-Methode berechnet werden.
Beispiel: Sie sind mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h unterwegs. Der Abstand zum voraus fahrenden Fahrzeug sollte hier mindestens 50 Meter betragen. Die Entfernung können Sie anhand der Leitpfosten am Straßenrand abschätzen. Sie stehen der Regel jeweils 50 Meter voneinander entfernt. Dies gilt für den Sicherheitsabstand außerhalb geschlossener Ortschaften, während sich der Mindestabstand innerhalb geschlossener Ortschaften an der Strecke orientiert, die der Fahrer in einer Sekunde zurücklegt – bei 50 km/h wären das gut 15 Meter.
Methode 2: "Die Zwei-Sekunden-Regel"
Beispiel: Orientieren Sie sich während der Fahrt an einem auffälligen Landschaftsmerkmal, z.B. an einem einzelnen Baum. Wenn das voraus fahrende Auto diesen Punkt passiert, beginnen Sie zu zählen. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie die Stelle nach mehr als zwei Sekunden selbst passieren.
Lohnt sich ein Widerspruch gegen Abstandsblitzer?
Bußgeldbescheide können durchaus zu Unrecht ausgestellt werden. Auch Abstandsblitzer machen Fehler und können z.B. falsch platziert oder geeicht worden sein. Auch formelle Fehler, wie Zahlendreher oder ein falscher Empfängername machen einen Bußgeldbescheid anfechtbar. Gerade wenn Fahrverbote drohen, kann es sinnvoll sein, gegen den Bescheid vorzugehen. Expert:innen im Verkehrsrecht können helfen, das erfolgversprechendste Vorgehen herauszufinden und Ihnen beratend zur Seite stehen.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte