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Wichtige Urteile zu Mercedes-Benz: So stehen Ihre Erfolgschancen auf Schadensersatz

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
07.05.2023 | 6 Min. Lesezeit
  • Betroffene Modelle: A-, B-, C-, E-, S-, ML-, G-Klasse; GLC, GLE, GLK, Vito sowie der Sprinter.
  • Betroffene Motorentypen: OM 642, OM 651, OM 622, OM 626, OM 622, OM 640 und OM 607.
  • Mercedes-Benz musste bereits mehrere Milliarden Euro an Bußgeldern zahlen.
  • In den Mercedes-Benz-Modellen wurden gleich mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut.
  • Mit uns können Sie ohne Kostenrisiko gegen Mercedes-Benz klagen.

Wie tief steckt Mercedes-Benz Abgas­skandal?

Der Autohersteller aus Stuttgart schaffte es lange, sich bedeckt zu halten, nachdem der Abgasskandal 2015 bei Volkswagen aufflog. Erst Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart brachten den Daimler-Abgasskandal 2017 ins Rollen. Das Ergebnis: Zwei Jahre später verhängte die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro aufgrund von Abgasmanipulationen.

Die USA waren diesbezüglich schon ein ganzes Stück weiter. Nicht nur, dass geheime US-Ermittlungsakten Anfang 2018 offenbarten, dass Daimler nicht nur eine, sondern gleich mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen verbaute. Der Daimler-Abgasskandal konnte dort durch eine Sammelklage und eine Vergleichssumme von insgesamt 2,2 Milliarden Euro beigelegt werden.

Klagen ohne Kostenrisiko? Mit uns kein Problem. Wie Ihre Erfolgschancen auf einen angemessenen Schadensersatz stehen, finden Sie vorab in unserer kostenfreien Ersteinschätzung heraus.

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Die 10 wichtigsten Urteile gegen Mercedes-Benz

Obwohl Mercedes-Benz bis heute behauptet, dass keine Manipulation der Abgaswerte vorliegt, nehmen verbraucherfreundliche Urteile immer mehr zu, die das Gegenteil nahelegen. Das liegt u.a. daran, dass Daimler bislang keine Gegenbeweise dafür geliefert hat, dass es sich nicht um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt.

Hier ein kleiner Auszug der erfolgreichen Urteile gegen Mercedes-Benz. Sie festigen die Rechtsprechung insoweit, dass sich betrogene Kund:innen inzwischen über weitaus bessere Erfolgschancen auf Schadensersatz freuen können, als noch zu Beginn des Dieselskandals.

#1 Nagelneuer Mercedes-Benz für unseren Mandanten

  • Landgericht Stuttgart

    • Urteil vom 21. Juli 2021, Aktenzeichen 49 O 98/20

    • Modell: Mercedes-Benz GLK 200 CDI

    • Kurzbeschreibung: Das LG Stuttgart verurteilte Daimler dazu, unserem Mandanten ein mangelfreies, fabrikneues, typengleiches Ersatzfahrzeug zu übergeben. Seinen alten Mercedes-Benz konnte er zurückgeben und hatte Anspruch auf einen neuen Mercedes-Benz der aktuellen Serienproduktion vom Typ GLK 200 CDI. Obwohl er mit dem alten Auto bereits 80.000 Kilometer unterwegs war, musste er keinen Cent Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer zahlen. Demzufolge fuhr er das Fahrzeug über die letzten sieben Jahre gewissermaßen für umsonst.

#2 Fahrzeug sprengt Stickoxid-Grenzwerte um das 13-fache

  • Landgericht Stuttgart

    • Urteil vom 21. Mai 2021, Aktenzeichen 23 O 103/20

    • Modell: Mercedes-Benz B 180 CDI, Abgasnorm Euro 6

    • Kurzbeschreibung: Unser Mandant erwarb seinen Mercedes-Benz bereits Ende 2015 als Gebrauchtwagen. Im Fahrzeug war der Motor OM 607 eingebaut, der im Jahr 2016 traurige Berühmtheit erlangte: Messungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ergaben, dass die Abgasreinigung in diesem Motor bei Außentemperaturen unter 17 °C heruntergefahren wird bzw. gar nicht stattfindet. Im Ergebnis sprengte das Automodell mit gleichem Motortyp die erlaubten Stickoxidgrenzwerte um ein 13-faches. Erlaubt sind 80 µg/m3 Stickoxide.

#3 Schadensersatz auch ohne amtlichen Rückruf

  • Landgericht Stuttgart

    • Urteil vom 26. Februar 2021, Aktenzeichen 29 O 320/20

    • Modell: Mercedes-Benz E-Klasse 350 CDI 4MATIC BlueEFFICIENCY

    • Kurzbeschreibung: Auch ohne offiziellen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) haben Käufer:innen Anspruch auf Schadensersatzzahlungen. Laut Ansicht der Richter am LG Stuttgart in diesem Fall bestehe auch ohne offizielles Rückrufschreiben die Gefahr, dass das Fahrzeug die Zulassung aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung verlieren könnte.

#4 Vortrag von Daimler reicht den Gerichten nicht

  • Landgericht Köln

    • Urteil vom 23. November 2021, Aktenzeichen 28 O 516/20

    • Modell: Mercedes-Benz GLE 350 D 4-Matic Blue TEC, Abgasnorm Euro 6

    • Kurzbeschreibung: „Zwar ist das Interesse einer Partei [Daimler, Anm. d. Red.], ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Prozess nicht offenlegen zu müssen, grundgesetzlich durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützt. Allerdings genügt es nicht, dass sich eine Partei pauschal auf die Wahrung ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beruft. Vielmehr ist es im Prozess die Aufgabe des sich auf diesen Schutz Berufenden, nachvollziehbar und substantiiert darzulegen, welche konkreten Nachteile er bei Offenlegung welcher konkreten Geheimnisse zu befürchten hätte.“ So steht es im Urteil des LG Köln geschrieben und verdeutlicht, dass die Richter:innen die ewigen Ausflüchte des Daimler-Konzerns satthaben und zunehmend nicht mehr gelten lassen. Unser Mandat bekam vom Gericht 52.405,84 Euro nebst Zinsen in Form eines Schadensersatzes zugesprochen.

#5 Daimler erleidet heftige Niederlage im Wohnmobil-Dieselskandal

  • Oberlandesgericht (OLG) Köln

    • Urteil vom 5. November 2020, Aktenzeichen 7 U 35/20

    • Modell: Mercedes-Benz 250 D Marco Polo, Abgasnorm Euro 6

    • Kurzbeschreibung: Das OLG Köln verurteilte die Daimler AG dazu, an den Kläger satte 53.813,18 Euro nebst Zinsen zurückzuzahlen. Im Gegenzug konnte er sein manipuliertes Wohnmobil zurückgeben. Die Richter:innen des OLG rügten zudem die Vorinstanz – das LG Bonn – welches die Klage zunächst abwies. Laut dem OLG berücksichtigte das LG nur das Thermofenster und nicht die weiteren unzulässigen Abschalteinrichtungen, die von der Klagepartei vorgetragen wurden. Es ist davon auszugehen, dass im Wohnmobil mindestens vier weitere Manipulationssoftwares verbaut wurden. Das Gegenteil hat Daimler bislang nicht bewiesen.

#6 Erstes rechtskräftiges Daimler-Urteil

  • Landgericht Stuttgart

    • Urteil vom 23. April 2020, Aktenzeichen 23 O 235/19

    • Modell: Mercedes-Benz C220 CDI

    • Kurzbeschreibung: Die Stuttgarter Richter:innen verurteilten Daimler zur Zahlung von Schadensersatz, aufgrund des Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Gegen diese Entscheidung legte Daimler Berufung ein und der Fall landete vor dem Oberlandesgericht (OLG). Als sich auch hier ein verbraucherfreundliches Urteil abzeichnete, versuchte der Konzern unseren Mandanten durch eine attraktive Vergleichssumme in Höhe von 23.000 Euro aus dem Verfahren herauszukaufen. Dabei handelte es sich um deutlich mehr Schadensersatz, als die Richter:innen am LG vorsahen. Unser Mandant nahm den attraktiven Vergleich jedoch nicht an. Dadurch kam es zum ersten rechtskräftigen Urteil gegen Daimler.

#7 Kein Sammelsurium von pauschalen Spekulationen

  • Oberlandesgericht Frankfurt

    • Urteil vom 20. Mai 2021, Aktenzeichen 3 U 7/20

    • Modell: Mercedes-Benz E 350 CDI

    • Kurzbeschreibung: Daimler behauptete, dass der Vorwurf des Klägers, manipuliert zu haben, als „schlichte Behauptung“ zu werten ist. Es handele sich lediglich um ein Sammelsurium von „unsachlichen, zusammenhanglosen und pauschalen Spekulationen“. Das OLG stellte in seinem Urteil fest, dass dies keineswegs der Fall war und verurteile Daimler zur Zahlung auf Schadensersatz – obwohl das Fahrzeug zwischenzeitlich weiterverkauft wurde.

#8 SPIEGEL-Artikel reicht als Indiz

  • Oberlandesgericht Frankfurt

    • Urteil vom 15. September 2021, Aktenzeichen 3 U 36/21

    • Modell: Mercedes-Benz 200 d Marco Polo, Abgasnorm Euro 6

    • Kurzbeschreibung: In diesem Fall kam es zu einem Zurückweisungsurteil. Die Richter:innen des OLG hoben dadurch das Negativ-Urteil des erstinstanzlichen LG Frankfurt am Main auf und wiesen den Fall zur verbraucherfreundlichen Auslegung zurück. Dabei machte das OLG klar, dass man Laien keine Detailkenntnisse über Manipulationstechniken abverlangen könne. Sogar die Vorlage eines Spiegel-Artikels über den Abgasskandal stelle in diesem Zusammenhang ein ausreichendes Indiz für eine Manipulation dar. Daimler wird zunehmend dazu angehalten, Beweise zu erbringen, dass eben keine Manipulation vorliegt. Diese Beweise will oder kann Daimler nicht erbringen und scheitert deswegen vor Gericht.

#9 Daimler erbringt keine ausreichenden Beweise

  • Landgericht Düsseldorf

    • Urteil vom 20. April 2021, Aktenzeichen 14 O 72/21

    • Modell: Mercedes-Benz C 200 d, Abgasnorm Euro 6

    • Kurzbeschreibung: Daimler konnte oder wollte nicht darlegen, dass die Entwicklung und Implementierung einer unzulässigen Abschalttechnik (Thermofenster) ohne Genehmigung ihres Vorstands erfolgte. Laut den Richter:innen spreche daher eine erhebliche Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Manipulationen höchstwahrscheinlich unter Billigung des Konzernvorstands erfolgte.

#10 BGH weist Daimler im Wohnmobil Dieselskandal zurecht

  • Bundesgerichtshof

    • Beschluss vom 19. Januar 2021, Aktenzeichen VI ZR 433/19

    • Modell: Mercedes-Benz 250 D Marco Polo

    • Kurzbeschreibung: Mit dem Beschluss kritisierte der BGH das Vorgehen von Daimler und forderte vom Konzern eine lückenlose Aufklärung. Bislang wehrte der Daimler-Konzern jegliche Vorwürfe gegen sich ab und vertrat die Rechtsauffassung, dass es sich bei den Vorwürfen lediglich um eine „Behauptung ins Blaue“ handele. Dass das nicht der Fall ist, machte der BGH eindeutig klar.

Welche Fahrzeugmodelle sind betroffen?

Mehrere hunderttausend Mercedes-Benz-Fahrzeuge sind vom Abgasskandal betroffen. Darunter fallen vorwiegend die beliebten Bestseller der Modellreihen A-, B-, C-, E-, und S-Klasse.

Aber auch die Geländewagen-Modelle mit den Bezeichnungen GLC, GLE, ML, G-Klasse, sowie die Transporter Vito und Sprinter rief das Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) bereits zurück in die Werkstätten.

 

Ausführung

Motortyp

Abgasnorm

Produktionszeitraum

A-Klasse

 

 

 

A 180 CDI

OM 651

OM 607

Euro 5

07/2012 bis 10/2013

B-Klasse

 

 

 

B 180 CDI

OM 651

Om 607

Euro 5

11/2011 bis 10/2013

B 200 CDI

OM 651

Euro 5

11/2011 bis 11/2014

B 220 CDI

OM 651

Euro 6

12/2012 bis 02/2014

C-Klasse

 

 

 

C 180 d/C 200 d

OM 626

Euro 6

08/2014 bis 05/2018

C 180 BlueTEC/C 200BlueTEC

OM 626

Euro 6

08/2014 bis 05/2018

C 220 d/C 250 d

OM 651

Euro 6

12/2013 bis 05/2018

C 220 BlueTEC/C 250 BlueTEC

OM 651

Euro 6

12/2013 bis 05/2018

E-Klasse

 

 

 

E 350 BlueTEC/E 350 d (nur Coupe, C207)

OM 651

Euro 5

02/2013 bis 12/2016

G-Klasse

 

 

 

G 350 d

OM 642

Euro 6

09/2015 bis 12/2015

GLC

 

 

 

GLC 220 d/GLC 250 d

OM 651

Euro 6

06/2015 bis 06/2018

GLK

 

 

 

GLK 200/220 CDI 4x2

OM 651

Euro 6

01/2012 bis 06/2015

GLE

 

 

 

GLE 250 d

GLE 350 d

OM 651

OM 642

Euro 6

seit 2015

ML-Klasse

 

 

 

ML 250 BlueTEC

OM 651

Euro 6

11/2011 bis 06/2015

S-Klasse

 

 

 

S 300 BlueTEC HYBRID/S 300h

OM 651

Euro 6

12/2013 bis 06/2017

Sprinter

OM 651

Euro 5

07/2015 bis 08/2018

Vito/V-Klasse

 

 

 

1,6 Liter-Diesel

2,2 Liter-Diesel

OM 622

OM 651

Euro 5, Euro 6 seit 2015

10/2014 bis 09/2016

05/2014 bis 09/2016

Insgesamt gab es bislang 45 verpflichtende Rückrufe vom Kraftfahrt-Bundesamt und die Liste wird immer länger [Stand: 20. Dezember 2021]. Den Überblick darüber zu behalten, welche Modelle betroffen sind und welche nicht, fällt zunehmend schwer. Deswegen können Sie eine Manipulation in Ihrem Fall nicht unbedingt ausschließen – auch wenn Ihr Modell nicht in der Liste aufgeführt ist.

Wie komme ich ohne Kosten­risiko an Schadens­ersatz von Mercedes-Benz?

Wenn Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche beauftragen, haben Sie zwei Möglichkeiten, eine angemessene Entschädigung von Daimler einzufordern:

Egal, ob Sie Ihr Auto behalten möchten oder nicht – die Durchsetzung Ihrer Ansprüche bieten wir Ihnen in beiden Fällen ohne jegliches Kostenrisiko an. Entweder übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Verfahrens oder, beim Nichtvorhanden einer Rechtsschutzversicherung, ein Prozesskostenfinanzierer. Dieser erhält nur im Erfolgsfall ein Honorar von 15 % der erstrittenen Schadensersatzsumme.

Nur, wenn Sie als Selbstzahler gegen Mercedes-Benz vorgehen, müssen Sie im Fall einer Niederlage die Kosten tragen.

Rechtsschutz­versicherung
Prozess­finanzierung
Selbstzahlung

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte