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VW Touareg im Abgasskandal – Betroffene Baujahre & Schadensersatz

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
07.05.2023 | 5 Min. Lesezeit
  • Der VW Touareg gehört zu den SUV von Volkswagen, bei dem 2015 ebenfalls illegale Abschalteinrichtungen festgestellt wurden.
  • Betroffen sind Modelle mit 3,0 und 4,2 Liter Hubraum der Baujahre 2010 bis 2017
  • Betroffenen können Schadensersatz gegen VW geltend machen.

Was passierte im Abgas­skandal bei Volks­wagen?

Im September 2015 wurde in den USA bekannt, dass Volkswagen unerlaubterweise Abschalteinrichtungen in seinen Dieselmotoren verbaute. Diese sorgten dafür, dass die Fahrzeuge im Straßenbetrieb wesentlich mehr Stickoxidemissionen ausstießen, als gesetzlich erlaubt war. Nach den USA weitete sich der Skandal schnell nach Europa aus, als bekannt wurde, dass die Abschalteinrichtungen auch dort in Diesel eingebaut waren. Nicht nur VW, sondern auch Tochterunternehmen wie Porsche, Audi, SEAT und Skoda waren an dem Betrug beteiligt, genauso wie zahlreiche andere deutsche Autohersteller, wie Daimler und BMW. In Deutschland sind bisher rund 1,5 Millionen Dieselfahrzeuge von Volkswagen vom Abgasskandal betroffen.

Besonders ärgerlich sind im Abgasskandal nicht nur die Manipulationen von VW und Co., sondern die Tatsache, dass die Diesel teilweise noch bis 2017 als besonders umweltfreundlich beworben wurden. Auch von staatlicher Seite gab es gravierende Versäumnisse. Schon seit 2007 machten Vereinigungen – wie die Deutsche Umwelthilfe – und Medien – wie Der Spiegel – auf Verstöße gegen den Gesundheits- und Klimaschutz bei den Abgasemissionen und Spritverbrauch seitens der Autobauer aufmerksam.

Gibt es Abschalt­einrichtungen im VW Touareg?

Beim VW Touareg handelt es sich um einen SUV von Volkswagen, der ebenfalls vom Abgasskandal betroffen ist. Dies gab der ehemalige Bundesverkehrsminister Dobrindt 2015 bekannt. Betroffen sind folgende Ausführungen:

Euro-Norm

Motoren (Hubraum)

Baujahr

5

4,2 Liter

2010 bis 2015

6

3,0 Liter

2014 bis 2017

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellte bei einer Überprüfung zwei verschiedene Abschalteinrichtungen fest. Mittels einer Software kann das Fahrzeug erkennen, wann es sich auf den Prüfstand befindet. Dann springt eine Funktion an, die durch Aufwärmen des Abgassystems die Schadstoffe verringern soll. Die gleiche Funktion ist allerdings außer Kraft gesetzt, sobald das Auto erkennt, dass es vom Prüfstand in den Realbetrieb übergegangen ist.

Die zweite Abschalteinrichtung regelt das Einspritzen des Harnstoffs „AdBlue”. Dieser dient dazu, die Abgase von giftigen Stickoxiden zu reinigen. Aber auch hier das gleiche Problem: Die Funktion ist nicht immer in Betrieb, sondern wird stark reguliert.

Inzwischen ist eine dritte Abschalteinrichtung bekannt, die ebenfalls von Volkswagen benutzt wurde: das Thermofenster. Diese Technik regelt die Abgasreinigung anhand der Außentemperatur. Bei einigen Dieselfahrzeugen läuft die Abgasreinigung nur bei Temperaturen zwischen 15 und 33 °C. Außerhalb dieses Temperaturfensters wird die Abgasreinigung gedrosselt oder sogar ganz abgeschaltet. Aus diesem Grund kann man davon ausgehen, dass die Funktion die meisten Monate im Jahr in zahlreichen europäischen Städten außer Kraft ist. In Deutschland z.B. liegt die Durchschnittstemperatur nur drei Monate im Jahr über 15 °C.

Autokonzerne wie VW beteuern hartnäckig, dass die Funktion zum Schutz des Motors gerechtfertigt sei. Dass das nicht der Fall ist, stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) – Europas oberstes rechtsprechendes Organ – bereits per Urteil fest. Schließlich hätte es andere technische Möglichkeiten gegeben, um den Motorschutz zu gewährleisten. Somit steht nun auch höchstrichterlich fest: Beim Thermofenster handelt es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Gab es für den VW Touareg im Abgasskandal Rückrufe?

Im Februar 2018 ordnete das KBA einen offiziellen Rückruf des VW Touareg II an. Betroffen waren deutschlandweit 26.200 und weltweit insgesamt 59.100 Fahrzeuge. Zurückgerufen wurden VW Touareg mit einem Drei-Liter-Motor mit Euro-6-Norm der Baujahre 2014 bis 2017. Kunden wurden unter dem Rückrufcode „23Y3" aufgefordert, ihren Wagen einem Software-Update zu unterziehen.

Eintrag in der Rückrufdatenbank des KBA zur Aktion „23Y3"

Wenn Sie ein Rückruf-Schreiben des KBA für Ihren VW Touareg erhalten haben, können Sie sich sicher sein, dass Sie vom Abgasskandal betroffen sind. Prüfen Sie schnell im Online-Check, wie hoch Ihr voraussichtlicher Schadensersatz ausfällt. Wir beraten Sie gerne über die nächsten Schritte.

Was kostet mich ein Vorgehen gegen VW im Dieselskandal?

Rechtsschutzversicherung
Prozesskostenfinanzierer
Selbstzahler

Sie haben die Möglichkeit, aus drei Finanzierungsoptionen zu wählen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die für ein Vorgehen eintritt, sollten Sie diese unbedingt in Anspruch nehmen. Bei dieser Option fällt lediglich die mit Ihrer Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung an.

Sollten Sie nicht rechtsschutzversichert sein, empfehlen wir Ihnen eine Prozessfinanzierung. Der Prozessfinanzierer übernimmt zunächst die Kosten für die außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Entschädigung. Sollte es dabei zu einer Einigung mit VW kommen, erhält der Prozessfinanzierer ein Erfolgshonorar in Höhe von 20 % des Streitergebnisses. Sollte eine gerichtliche Klage nötig sein, erhalten Sie dafür ein individuelles Finanzierungsangebot. Wichtig: Sollte es nicht gelingen, für Sie eine Entschädigung zu erstreiten, dann zahlen Sie auch keinen Cent. Sie tragen hier also keinerlei Kostenrisiko.

Sie können die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Entschädigung auch selbst übernehmen. In diesem Fall informieren wir Sie vorab konkret über die Kosten, die auf Sie zukommen würden, bevor Sie Ihre verbindliche Entscheidung treffen.

Sollte ich das Software-Update für den Touareg aufspielen lassen?

Mit dem Rückruf-Schreiben des KBA werden Kunden aufgefordert, ein Software-Update installieren zu lassen. Die Updates, die von den Autoherstellern und dem KBA als Lösung des Problems beschlossen wurden, bewirken jedoch häufig das Gegenteil. Darüber hinaus erscheint es verdächtig, dass die gesetzlichen Emissionswerte plötzlich mit einem kurzen Software-Update eingehalten werden und warum es vorher dann nicht so gehandhabt wurde.

Wir raten Ihnen grundsätzlich davon ab, das Software-Update installieren zu lassen. Das hat drei Gründe:

  1. Fahrzeuge mit Update sind nicht unbedingt vor Fahrverboten geschützt
    Einige deutsche Großstädte – wie Hamburg, Berlin und Stuttgart – haben Fahrverbotszonen für Dieselfahrzeuge eingerichtet. Ein installiertes Software-Update gibt keine Garantie dafür, dass Ihr Fahrzeug nicht davon betroffen ist.

  2. Zahlreiche Kunden berichten von ungewollten Nebeneffekten des Updates
    Verbraucher berichten von erhöhtem Spritverbrauch, Leistungseinbrüchen oder Ausfällen beim Abgassystem, die sie nach dem Update am Fahrzeug beobachteten. Doch damit nicht genug:

  3. Es bestehen begründete Zweifel an der Wirksamkeit des Updates
    Das KBA und die Autokonzerne sprechen von einer Verbesserung der Stickoxidemissionen im Straßenbetrieb um 25-30 % nach Aufspielen des Updates. Doch neue Tests lassen Zweifel an diesen Zahlen aufkommen und zeigen sogar gegenteilige Effekte.

Gibt es erfolgreiche Klagen gegen VW?

Die jüngste Rechtsprechung weist für Besitzer eines Volkswagen Diesel in eine positive Richtung. Im Mai 2020 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein erstes Urteil im Dieselskandal und stellte sich damit klar auf die Seite der betroffenen Autofahrer. Die Karlsruher Richter bestätigten in ihrer wegweisenden Entscheidung, dass der Volkswagen-Konzern seine Kunden vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat. Die Richter befanden, dass VW seine Gewinnmargen klar vor Verbraucherinteressen, Umweltschutz und Gesundheitsbedenken stellte. Aus diesem Grund, so das Urteil, stünde den Betroffenen Schadensersatz zu. Das heißt, die Chancen auf eine erfolgreiche Klage gegen VW stehen besser denn je.

Unter anderem verurteilte das Oberlandesgericht Köln VW und Audi hinsichtlich eines manipulierten VW Touaregs (Az. 11 U 68/20). Beide Autokonzerne mussten an die Klägerin gesamtschuldnerisch einen Schadensersatz in Höhe von 19.989,61 Euro für ihren finanzierten VW Touareg 3.0 V6 TDI zahlen. Dadurch erhält sie ihre Anzahlung und alle bereits getätigten Ratenzahlungen zurück. Von den noch ausstehenden Zahlungen für die Finanzierung des Touaregs wurde die Klägerin ebenfalls freigestellt. Das Fahrzeug konnte sie im Gegenzug zurückgeben.

Die zuständigen Richter vertraten die Meinung, dass Audi als Motorenhersteller für die Entwicklung der unzulässigen Abschalteinrichtung schuldig ist und VW für das anschließende Inverkehrbringen des Fahrzeugs.

Zu Beginn des Abgasskandals kam es im Verhältnis zu den Klagen weniger häufig zu Verurteilungen des mächtigen VW-Konzerns. Der Hauptgrund: VW verglich sich im Vorfeld mit vielen Kunden und ließ es damit nicht zu Urteilsverkündungen kommen. Das hat sich inzwischen gewandelt und besonders mit dem BGH-Urteil im Rücken stehen die Chancen besser denn je, um gegen VW vorzugehen. Ganz konkret hat Gansel Rechtsanwälte bereits 2019 vor dem Landgericht Ellwangen für den Fahrer eines VW Touareg die Rückzahlung des Kaufpreises nebst Zinsen erstritten.

Zum „Thermofenster” wird im Dezember 2020 eine Entscheidung des BGH erwartet – und möglicherweise die zweite Runde des Abgasskandals eingeläutet. Die Generalstaatsanwältin des EuGH hat bereits in ihrem Abschlussplädoyer deutlich dargelegt, dass sie das Thermofenster für nicht zulässig hält. Die Funktion sei nicht mit dem Motorenschutz zu rechtfertigen, wie es von den Autobauern vertreten wird. Da das Thermofenster in nahezu allen Dieselmotoren eingebaut ist, wären auch Kunden von VW betroffen.

Wie viel Schadensersatz kann ich für meinen VW Touareg im Abgasskandal rausholen?

Es gibt in der Regel zwei Möglichkeiten, seinen Schadensersatz gegen VW geltend zu machen. Entweder Sie geben Ihren Touareg zurück und erhalten eine Kraufpreisersattung abzgl. eines Wertersatzes für die gefahrenen Kilometer oder Sie behalten Ihr Fahrzeug und fordern eine Einmalzahlung in Höhe von etwa 20 Prozent des Kaufpreises.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte