Entschädigungs-Tabelle – Soviel Schadensersatz gibt’s im Dieselskandal
- Betroffene im Abgasskandal haben Anspruch auf Schadensersatz.
- Bei der Höhe des Schadensersatzes kommt es auf die Höhe des Kaufpreises und die gefahrenen Kilometer an.
- Wie viel Schadensersatz Ihnen zusteht, erfahren Sie in unserem kostenlosen Online-Check.
Inhalt:
- Dieselskandal Entschädigung: BGH-Urteil bringt bis zu 15 % vom Diesel-Kaufpreis
- Dieselskandal Entschädigung Tabelle: Wie viel Schadensersatz müssen VW & Co. zahlen?
- Dieselskandal: Welche Modelle bekommen die Entschädigung laut Tabelle?
- Wie bekomme ich die Dieselskandal Entschädigung laut Tabelle von VW & Co.?
Dieselskandal Entschädigung: BGH-Urteil bringt bis zu 15 % vom Diesel-Kaufpreis
Eine Entschädigung im Dieselskandal von VW, Audi, Skoda und Co. ist seit 2023 dank Urteilen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) und vom Bundesgerichtshof (BGH) so einfach zu bekommen wie nie zuvor: BGH-Urteil im Dieselskandal macht Weg für Schadensersatz frei.
Diesel-Käufer können „vernünftigerweise erwarten“, dass ihr Fahrzeug geltendes EU-Recht einhält und keine unzulässige Abschalteinrichtung (z. B. ein Thermofenster) verbaut ist.
Nutzen die Diesel-Hersteller illegale Abschalteinrichtungen, können betroffene Diesel-Fahrer eine Entschädigung fordern. Dabei kommt es nicht mehr darauf an, ob die Hersteller ihre Kunden vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt haben.
Vor allem Diesel-Kunden der Hersteller VW, Audi, Skoda, Seat, Porsche, Daimler, BMW, Opel und Fiat (Wohnmobile) können dank des BGH-Urteils im Dieselskandal mit einer Entschädigung von bis 15 % des Kaufpreises für ihren Diesel rechnen.
Die Erfolgsaussichten dieser Klagen sind noch einmal enorm gestiegen: Eine große Zahl der Land- und Oberlandesgerichte verurteilen die bei der Abgasreinigung tricksenden Autohersteller inzwischen am laufenden Band. Es ist auch nicht unwahrscheinlich, dass der EuGH demnächst in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren (Az. C-666/23) noch einmal klarstellt, dass die Deckelung des Schadensersatzes auf lediglich 15 % des Kaufpreises rechtswidrig ist – genauso wie die Anrechnung einer besonders hohen Laufleistung.
Dieselskandal Entschädigung Tabelle: Wie viel Schadensersatz müssen VW & Co. zahlen?
Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26. Juni 2023 hat den Weg für einen pauschalen und leichter durchsetzbaren Schadensersatz von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises frei gemacht.
Zusätzlich dürfen betroffene Diesel-Fahrer ihr Fahrzeug behalten – sie müssen es nicht an den Hersteller zurückgeben. Wie hoch die Entschädigung am Ende ausfallen kann, zeigt unsere Dieselskandal Entschädigung Tabelle:
Der BGH hat die Durchsetzung der Schadensersatzzahlung deutlich vereinfacht. So muss ab sofort nicht mehr nachgewiesen werden, dass die Hersteller sittenwidrig und vorsätzlich gehandelt haben. Außerdem muss der tatsächliche Schaden nicht mehr mit einem Sachverständigen-Gutachten ermittelt werden. Das sollte die Verfahren im Dieselskandal stark beschleunigen.
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- Ist Ihr Fall erfolgversprechend, können wir sofort loslegen.
- Ist Ihr Modell nicht betroffen oder lohnt sich ein Vorgehen nicht, legen wir das Mandat nieder – keine Kosten.
- Sichern Sie sich Ihre Entschädigung ohne eigenes finanzielles Risiko mit Rechtsschutzversicherung oder Prozessfinanzierer!
- Unser Versprechen: 100 % Transparenz ohne überraschende Kosten.
Dieselskandal: Welche Modelle bekommen die Entschädigung laut Tabelle?
Betroffen sind nahezu alle Dieselfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 3, 4, 5 und 6a bis c (das heißt Fahrzeuge mit Erstzulassung von 2001 bis einschließlich 2020) von den Herstellern:
- BMW
- Mercedes-Benz
- Volkswagen
- Audi
- Porsche
- Skoda
- Seat
- Opel
- Fiat (Wohnmobile)
Diese Fahrzeuge haben über mindestens eine unzulässige Abschalteinrichtung, die die Abgasreinigung manipuliert. Wer einen betroffenen Diesel hat, kann vom Hersteller für den Dieselskandal eine Entschädigung laut Tabelle einfordern
Erfolgsstatistik
Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 26. Juni 2023 haben sich die Erfolgsaussichten nachhaltig und stetig verbessert, was sich in zahlreichen Urteilen der 115 Land- und 24 Oberlandesgerichte der Bundesrepublik Deutschland widerspiegelt.
Wie bekomme ich die Dieselskandal Entschädigung laut Tabelle von VW & Co.?
Die Dieselskandal Entschädigung zu bekommen, ist so einfach wie nie zuvor. Auch ohne eine Rechtsschutzversicherung können Sie den Schadensersatz ohen Kostenrisiko einfordern.
Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung und wollen oder können das Kostenrisiko einer Schadensersatzklage gegen VW nicht selbst tragen, nimmt Ihnen ein Prozessfinanzier dieses Risiko ab. Der Prozessfinanzierer übernimmt für Sie die Kosten der Klage gegen VW und andere Hersteller und erhält nur im Erfolgsfall etwas von Ihrer Entschädigung.
Entschädigung laut Tabelle von VW & Co mit Prozessfinanzierung:
- Kein Kostenrisiko bei negativem Verfahrensausgang
- Keine Abtretung der Ansprüche an Dritte erforderlich
- Erlösbeteiligung des Finanzierers nur bei Erfolg von ca. 40-49 %
- Sie dürfen Ihr Fahrzeug behalten
- Anspruch durchsetzbar auch nach Weiterverkauf des Diesels
Sollten Sie keine Entschädigung im Dieselskandal bekommen, zahlen Sie nicht drauf und haben kein finanzielles Risiko. Setzen wir Ihre Entschädigung erfolgreich für Sie durch, erhält der Finanzierer einen Anteil von 40 bis 49 % Ihrer Entschädigung (abhängig vom Fahrzeugmodell).
Mit einer Rechtsschutzversicherung oder auf Selbstkostenbasis gibt es natürlich keine Erlösbeteiligung.
- Kostenfreie Ersteinschätzung
- Schadensersatz kassieren
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Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um Ihren Schadensersatzanspruch mit einem Prozessfinanzierer geltend zu machen?
Ihr Fahrzeug weist heute oder wies zum Zeitpunkt des Verkaufes eine Laufleistung von maximal 125.000 Kilometer auf (sollten Sie Ihr Fahrzeug in der Zwischenzeit verkauft haben, teilen Sie uns bitte den Kilometerstand zum Zeitpunkt des Verkaufs mit und den erzielten Verkaufserlös – auch hier haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung).
Der Fahrzeugkauf fand innerhalb der letzten 10 Jahre statt.
Durch eine spektakuläre Entscheidung des EuGH vom 25.01.2024 (Az. C-810/21 bis C-813/21) hat der Gerichtshof entschieden, dass der Lauf der Verjährungsfrist von der Rechtskenntnis des geltend gemachten Anspruchs abhängig ist und Ihr Anspruch somit erst mit Ablauf des Jahres 2025 zu verjähren droht. Trotzdem gilt: Je schneller desto besser, um Ihren Anspruch so erfolgsversprechend wie möglich durchsetzen zu können.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte