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Porsche-Rückruf: Alle Rückrufaktionen im Überblick

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
28.11.2024 | 3 Min. Lesezeit
  • Porsche bemüht sich, den Abgasskandal aufzuarbeiten und hinter sich zu lassen.
  • Dennoch müssen viele Käufer von hochpreisigen Porsche-Fahrzeugen die schwerwiegenden Wertverluste ihrer Autos verkraften.
  • Zurückgerufen wurden bei Porsche aktuell drei Modelle: Cayenne, Macan, Panamera.

November 2024: Neuer Porsche-Rückruf im Dieselskandal

Am 20. November hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gleich 3 Rückrufe für Porsche Cayenne Modelle veröffentlicht. Grund sind erneut unzulässige Abschlateinrichtungen.

Folgende Modelle sind vom Porsche- Rückruf betroffen:

  • Rückruf Code ARB9: Porsche Cayenne mit den Baujahren 2012 bis 2017
  • Rückruf Code ARC1: Porsche Cayenne mit den Baujahren 2014 bis 2017
  • Rückruf Code ARC2: Porsche Cayenne mit den Baujahren 2016 bis 2017

Wie erfahren Porsche-Besitzer vom Rückruf?

Rückrufaktionen kündigte Porsche bisher immer an, bevor diese vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlicht wurden. Dennoch erhalten alle Besitzer eines zugelassenen Porsche-Fahrzeugs Post von einer europäischen Zulassungsbehörde, falls ein Software-Update durchgeführt werden muss. Die Nachbesserung bewirkt, dass die illegalen Abschalteinrichtungen, von denen im Modell Macan gleich mehrere gefunden wurden, aus der Motorsteuerungssoftware entfernt werden. Das Fahrzeug fährt von nun an im "sauberen" Modus, welcher auch auf dem Prüfstand verwendet wurde. Das hat zur Folge, dass bestimmte Teile des Motors einem erhöhten Verschleiß ausgesetzt sind und auch der Verbrauch an AdBlue steigt.

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Auch Sie fahren einen Porsche? Dann kann es sein, dass Sie unfreiwillig Teil des Abgasskandals wurden. Ob Ihr Modell betroffen ist und wie hoch Ihr Schadensersatz ausfallen könnte, erfahren Sie kostenfrei und in einer Minute in unserer kostenlosen Ersteinschätzung.

Sind Euro 6-Diesel bei Porsche betroffen?

Im Fall von Porsche sind nur relativ neue Modelle betroffen, die teilweise bis vor zwei Jahren noch produziert wurden. Dementsprechend sind Fahrzeuge manipuliert worden, die bereits der Abgasnorm Euro 6 entsprechen.

Diese Tatsache ist besonders ärgerlich für Porsche, da anfangs angenommen wurde, dass nur Fahrzeuge älterer Abgasnormen vom Dieselskandal betroffen sind. Auch für Verbraucher ist diese Tatsache verwirrend, da bei einem Neuwagenkauf auch die Abgasnorm Euro 6 nicht per se als nicht manipuliert angesehen werden kann.

Porsche Rückruf: Zugelassene Diesel-Pkw in Deutschland nach Schadstoffgruppen

#1 Porsche-Rückruf: Porsche Cayenne Diesel

Die Verwendung einer Abschalteinrichtung im Porsche Cayenne hatte der Autobauer dem KBA im Herbst 2017 selbst gemeldet. Daraufhin startete im Januar 2018 der verpflichtende Rückruf für knapp 7.000 Porsche des Modells Cayenne in Deutschland.

Der ehemalige Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte im Zuge dessen ein Zulassungsstopp für Cayenne-Fahrzeuge ausgesprochen, welcher allerdings nach drei Monaten wieder aufgehoben wurde. Im betroffenen Porsche-Modell ist ein Sechszylinder-V-Motor mit einem Hubraum von 3,0 Liter verbaut. Auch die Rückrufaktion "AH09" trifft Fahrzeuge, die bereits mit der Abgasnorm Euro 6 ausgestattet sind. Verwendet wurde der Motor "EA897", der auch in 3,0 Liter-Modellen von Audi und VW zu finden ist.

Modell Baujahr
Cayenne 3,0 TDI 2014 bis 2017
Porsche Cayenne

#2 Porsche-Rückruf: Porsche Macan Diesel

Bereits im Herbst 2015 rief Porsche freiwillig über 10.000 Fahrzeuge des Modells Macan zurück. Hier betonte Porsche noch, dass das KBA keine unzulässige Abschalteinrichtung gefunden hat und der Rückruf lediglich aufgrund von überhöhten Abgaswerten stattfinden würde.

Ende 2018 folgt dann ein verpflichtender Rückruf des KBA für weltweit 60.000 Porsche Macan (AJ07). In Deutschland sind etwas über 13.000 Autos von dem Pflichtrückruf betroffen. Die Ermittler des KBA hatten fünf illegale Abschalteinrichtungen in der Software des Fahrzeugmodells gefunden. Die manipulierten Fahrzeuge verfügen bereits über die Abgasnorm Euro 6.

Am 01. November 2022 folgt ein weiterer Rückruf des KBA, wonach mehr als 20.000 Porsche Macan von einer Abgasmanipulation betroffen sind.

Modell Baujahr
Macan 3,0 2013 bis 2017

 

Porsche Macan

#3 Porsche-Rückruf Panamera

Am 19. November 2019 veröffentlichte das KBA einen weiteren Porsche-Rückruf für das Panamera-Modell unter dem Rückruf-Code AKB0.

Vom Porsche-Rückruf betroffen: Welche rechtlichen Optionen habe ich?

Da es sich bei Fahrzeugen der Marke Porsche um Modelle der Ober- oder Luxusklasse handelt, mussten viele Porsche-Fahrer einen sehr drastischen Wertverlust aufgrund des Dieselskandals verkraften. Auch drohende Fahrverbote führen dazu, dass die ehemals sehr hochpreisigen Fahrzeuge nur noch einen Bruchteil des Kaufpreises wert sind.

Doch gerade in solchen Fällen stehen die Chancen gut, eine Entschädigung vom Hersteller erfolgreich durchzusetzen. Hierbei haben Besitzer von Porsche-Fahrzeugen verschiedene Optionen.

#1 Schadensersatz fordern

Falls Sie nicht vorhaben, Ihr Fahrzeug an den Verkäufer zurückzugeben, dann könnte es für Sie sinnvoll sein, Schadensersatz zu fordern. Da Sie beim Kauf Ihres Porsche-Fahrzeugs vorsätzlich getäuscht und sittenwidrig betrogen wurden, haben Sie ausreichend Gründe, um von Porsche eine Entschädigung zu fordern.

BGH-Urteil bestätigt Schadensersatz für Millionen Diesel

Der Bundesgerichtshof hat am 26. Juni 2023 eines der wichtigsten Urteile im Dieselskandal gefällt. Die Hersteller müssen für Millionen Diesel mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen pauschalen Schadensersatz von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises zahlen. Vorsätzliche Sittenwidrigkeit muss nicht mehr nachgewiesen werden. Auf teure und langwierige Gutachten soll künftig auch verzichtet werden. Dieselklagen werden beschleunigt und Chancen für Betroffene auf Schadensersatz drastisch erhöht.

#2 Kaufpreis zurückverlangen

Ebenso besteht für Sie die Möglichkeit, Ihren Porsche zurückzugeben und einen Ersatz zu fordern. Entweder Sie erhalten einen Neuwagen, der nicht von den Manipulationen betroffen ist oder Sie fordern eine Erstattung des Kaufpreises.

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Bei uns spielt es keine Rolle, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Ansprüche ohne Kostenrisiko durchsetzen können.

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Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Forderung Ihrer Ansprüche. Jetzt tritt genau der Grund ein, weshalb Sie einst eine Versicherung abgeschlossen haben. Der Vorteil, den Sie als Rechtsschutzversicherter haben: Jeder Cent, den ein Autokonzern oder Händler Ihnen schuldet, bleibt bei Ihnen. Sie müssen lediglich für Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung aufkommen. Wir stellen für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Bei der Beauftragung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.

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Auch ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko geltend zu machen. Möglich wird dies durch einen sogenannten Prozesskostenfinanzierer. Dieser übernimmt für Sie alle Kosten (zum Beispiel eigene und gegnerische Anwaltshonorar sowie ggf. Gerichtskosten), die durch die Vertretung entstehen. Sie müssen nichts bezahlen – nur wenn wir für Sie einen Erfolg erzielt haben, erhält der Prozesskostenfinanzierer einen prozentualen Anteil des Ihnen zugesprochenen Betrags – eine sogenannte Erfolgsprovision. Sollte das Ergebnis nicht zu einem Erfolg führen, trägt der Prozesskostenfinanzierer alle Kosten.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte