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Musterfeststellungsklage VW: Jetzt noch schneller zu Ihrer Entschädigung

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
07.05.2023 | 4 Min. Lesezeit
  • Im vergangenen Jahr erschien die Anmeldung der Musterfeststellungsklage ein gutes Mittel, um die eigenen Ansprüche im VW-Abgasskandal durchzusetzen.
  • Heute wissen wir, dass die Erfolgsaussichten der Musterfeststellungsklage mehr als fraglich sind.
  • Betroffene Verbraucher sollten daher schnell handeln und ihre letzte Chance auf ein zügiges, erfolgreiches Vorgehen gegen den VW-Konzern nutzen.

Einigung in der Musterfest­stellungs­klage

Der vzbv und VW haben sich am 28. Februar 2020 auf einen Vergleich in der Sammelklage gegen den Autokonzern geeinigt. Wie viel Geld die Geschädigten erhalten und wie der Vergleich abgewickelt wird, erfahren Sie hier:

Die Musterfeststellungsklage gegen VW – Doch nur ein stumpfes Schwert?

Rund 430.000 geschädigte Verbraucher haben sich der Musterfeststellungsklage bereits angeschlossen. Sie alle haben in der Vergangenheit ein manipuliertes Fahrzeug des VW-Konzerns gekauft und hoffen nun, endlich angemessen entschädigt zu werden.

Lange galt die „Sammelklage“ als vielversprechendes Mittel, die eigenen Ansprüche ohne Kostenrisiko und großen Aufwand durchzusetzen. Nicht zuletzt ging man 2018 außerdem davon aus, dass bestehende Ansprüche mit dem Jahreswechsel endgültig verjähren würden. Die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage war in diesem Zusammenhang ein guter Weg, die Verjährung zu hemmen.

#1 Lange Verfahrensdauer erwartet

Heute wiederum ist klar: Eine Entschädigung steht VW-Kunden auch in diesem Jahr weiterhin zu! Zugleich hat sich jedoch auch herausgestellt, dass die Musterfeststellungsklage bei weitem nicht der erfolgversprechendste Weg ist. Das liegt zum Einen daran, dass sich das Verfahren aller Voraussicht nach noch über viele Jahre hinziehen wird. Obwohl Geschädigten zunächst eine kurze Verfahrensdauer versprochen wurde, hat es nun bereits fast ein Jahr gedauert, bis überhaupt ein Termin für den ersten Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig festgelegt wurde. Dies soll der 30. September 2019 sein.

Ungewiss ist, wie lange es dauert, bis zunächst das OLG urteilt. Es ist davon auszugehen, dass – unabhängig vom Ergebnis – die unterlegene Partei anschließend Berufung einlegen wird und der Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erneut verhandelt wird.

Für Verbraucher, die sich der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen haben, bedeutet dies nicht nur jahrelange Wartezeiten. Auch der Wertverlust des Fahrzeugs steigt dabei stetig. Mit jedem Jahr sinkt der ohnehin schon geringe Restwert des manipulierten Autos.

14 Jahre und noch immer kein Verfahrensergebnis

Eine Form des kollektiven Rechtsschutzes – wie auch die Musterfeststellungsklage eine ist – gibt es in Deutschland seit 2005. Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz machte eine gemeinschaftliche Klage von 17.000 Geschädigten gegen die Telekom möglich. Jedoch gibt es in diesem Verfahren bis heute, also 14 Jahre später, immer noch kein Ergebnis. Dieses Beispiel zeigt, dass das damals eingeführte Instrument des kollektiven Rechtsschutzes letztlich alles andere als vielversprechend ist.

#2 Das "Hausgericht" von VW als Negativ-Faktor

Zum Anderen ist die Musterfeststellungsklage außerdem deshalb wenig attraktiv, weil das Ergebnis völlig offen ist. Obwohl der VW-Konzern die vorsätzliche, sittenwidrige Täuschung in den USA bereits zugegeben hat, leugnet er die Manipulation in Deutschland weiterhin. Vielfach wird dies von den Gerichten nicht akzeptiert. Einzig das OLG Braunschweig urteilt bis heute noch zugunsten VWs. Es gilt als dessen „Hausgericht“ und hält vielfach die schützende Hand über den Konzern. Ungewiss ist entsprechend auch der Ausgang des Musterfeststellungsverfahrens, welches schließlich genau hier verhandelt wird.

#3 Am Ende muss sowieso einzeln geklagt werden

Hinzu kommt, dass selbst bei einem positiven, verbraucherfreundlichen Urteil noch niemandem eine konkrete Entschädigung zusteht. Entschieden wird nämlich lediglich die Frage, ob es grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch gibt. Schaut man sich die jüngste Rechtsprechung im Abgasskandal an, kommt man zu dem Ergebnis, dass das Musterverfahren überflüssig ist, da diese Frage längst weitgehend geklärt ist: VW hat vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt und schuldet Schadensersatz.

Sobald hier im Rahmen der Musterfeststellungsklage ein rechtskräftiges Urteil gesprochen worden ist, muss jeder „Teilnehmer“, der diesen festgestellten allgemeinen Anspruch durchsetzen möchte, anschließend in ein Einzelverfahren. Erst dann wird entschieden, was und wie viel ihm zusteht. Die unkomplizierte Massenabwicklung stellt sich damit als Mogelpackung heraus.

Welche Alternative führt mich zum Erfolg?

Wer sich bereits zur Musterfeststellungsklage angemeldet hat, ist nun möglicherweise verunsichert. Die hinsichtlich des Verfahrens erhofften Erfolgschancen sind mehr als fraglich. Doch gibt es jetzt überhaupt noch eine Alternative? Die klare Antwort lautet: Ja! Wenn Sie nicht auf den ungewissen Ausgang der Musterfeststellungsklage warten möchten, können Sie auch jetzt noch – bis zum 30. September 2019 – in ein Individualverfahren wechseln. Ein solches ist im Gegensatz zur „Sammelklage“ in der Regel bereits nach wenigen Monaten abgeschlossen. Das bedeutet, dass der Wert des manipulierten Fahrzeugs nicht noch weiter sinkt und unsere Mandanten zügig eine wirklich angemessene Entschädigung erhalten.

Unsere Erfahrung aus über 2.000 positiven Urteilen zeigt, dass das Einzelverfahren mittlerweile sehr hohe Aussichten auf Erfolg hat. Unsere Expertenteams haben präzise Kenntnisse zu Ihren Rechten und Pflichten. So können wir Ihre Ansprüche gegen die Einwände des VW-Konzerns zielgerichtet durchsetzen. Wählen können Sie dabei aus folgenden Optionen:

  1. Erstattung des Kaufpreises plus Zinsen gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs
  2. Zahlung einer Entschädigung von bis zu 20 % des gezahlten Kaufpreises, bzw. mindestens 3.500 Euro, wenn Sie Ihr Auto behalten möchten
  3. Hardware-Nachrüstung und Schadensersatz.

Die Entscheidung, ob Sie das manipulierte, umweltschädliche Auto behalten möchten oder nicht, liegt also allein bei Ihnen. Die Rückgabe des Fahrzeugs oder eine Hardware-Nachrüstung ist insbesondere für Diesel-Fahrer attraktiv, die kommende oder auch bereits bestehende Fahrverbote umgehen möchten.

Verkaufen Sie Ihr Auto noch nicht!

Sollten Sie sich für ein Einzelverfahren mit uns entscheiden, raten wir Ihnen, mit dem Verkauf des manipulierten Autos noch zu warten. So erhalten Sie sich alle Chancen im Vorgehen gegen den VW-Konzern und können den für Sie bestmöglichen Anspruch frei wählen.

Wie komme ich von der Sammelklage in ein Einzelverfahren?

Der Wechsel in ein Individualverfahren ist für Sie mit keinerlei Aufwand oder Kostenrisiko verbunden. Als Verbraucherschutzkanzlei ist es uns wichtig, dass Sie als geschädigter VW-Kunde nicht noch weitere Nachteile haben, etwa indem Sie Zeit oder zusätzliches Geld investieren müssen. Deshalb bieten wir unseren Mandaten einen umfangreichen Service. Dieser beinhaltet die korrekte Abmeldung von der Musterfeststellungsklage ebenso wie die Klärung der Kostenübernahme entweder durch den Prozesskostenfinanzierer oder durch die Rechtsschutzversicherung.

Mandanten, die wir in der Vergangenheit bei der „Sammelklage“ angemeldet haben, haben wir bereits über ihre Möglichkeiten informiert oder werden dies in Kürze tun. Alternativ können Sie auch das folgende Kontaktformular ausfüllen, um in Kürze weitere Informationen zum Vorgehen und zu Ihren Optionen zu erhalten. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass ein Wechsel von der Musterfeststellungsklage in ein Individualverfahren nur noch bis zum ersten Verhandlungstag, dem 30. September 2019, möglich ist. Wer sich bis zu diesem Stichtag nicht von der Gemeinschaftsklage abgemeldet hat, ist an diese gebunden und muss den ungewissen Ausgang des Verfahrens abwarten. Zögern Sie daher nicht, sondern kommen Sie zeitnah auf uns zu, damit wir alle notwendigen Schritte rechtzeitig für Sie in die Wege leiten können.

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Was kostet das Individualverfahren?

Viele Geschädigte im VW-Abgasskandal schrecken vor einem Einzelverfahren zurück, weil sie befürchten, ein hohes finanzielles Risiko tragen zu müssen. Die Musterfeststellungsklage verspricht Verbrauchern eine kostenfreie Entscheidung zum grundsätzlichen Bestehen von Ansprüchen. Jedoch ist auch hier anschließend ein individuelles Vorgehen auf Grundlage des Urteils notwendig.

Damit Sie im Rahmen Ihrer Anspruchsdurchsetzung keinerlei zusätzliches Risiko tragen müssen, bieten wir zwei unterschiedliche, auf Sie zugeschnittene Lösungen an.

Durchsetzung mit Rechtsschutz

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Forderung Ihrer Ansprüche. Jetzt tritt genau der Grund ein, weshalb Sie einst eine Versicherung abgeschlossen haben. Der Vorteil, den Sie als Rechtsschutzversicherter haben: Jeder Cent, den ein Autokonzern oder Händler Ihnen schuldet, bleibt bei Ihnen. Sie müssen lediglich für Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung aufkommen. Wir stellen für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Bei der Beauftragung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.

Durchsetzung ohne Rechtsschutz

Auch ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko geltend zu machen. Möglich wird dies durch einen sogenannten Prozesskostenfinanzierer. Dieser übernimmt für Sie alle Kosten (zum Beispiel eigene und gegnerische Anwaltshonorar sowie ggf. Gerichtskosten), die durch die Vertretung entstehen. Sie müssen nichts bezahlen – nur wenn wir für Sie einen Erfolg erzielt haben, erhält der Prozesskostenfinanzierer einen prozentualen Anteil des Ihnen zugesprochenen Betrags – eine sogenannte Erfolgsprovision. Sollte das Ergebnis nicht zu einem Erfolg führen, trägt der Prozesskostenfinanzierer alle Kosten.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte