Dieselskandal Skoda – Jetzt Schadensersatz einfordern
- 1,2 Millionen Skoda-Fahrzeuge weltweit sind vom Dieselskandal betroffen.
- Erst im Mai 2020 hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass VW und Tochterunternehmen, wie Skoda, ihre Kunden betrogen haben.
- Aufgrund des Betrugs steht Betroffenen ein Schadensersatz zu.
Was geschah im Dieselskandal bei Skoda?
Wie am 28. September 2015 bekannt gegeben wurde, ist auch Skoda am Dieselskandal beteiligt. Kurz zuvor waren Berichte über eine illegale Abschalteinrichtung im Motorenmodell EA189 von Volkswagen publik geworden. Die Abschalteinrichtung sorgte dafür, dass die Dieselfahrzeuge nur in Prüfsituationen gesetzliche Emissionsgrenzen einhielten. Im normalen Straßenbetrieb war die Abgasreinigung dann abgeschaltet. Da das Motorenmodell in zahlreichen Fahrzeugen auch von VWs Tochterkonzernen eingebaut war, weitete sich der Dieselskandal schnell aus. Weltweit waren damit rund 1,2 Millionen Fahrzeuge der tschechischen VW-Tochter Skoda von den Softwaremanipulationen betroffen.
2017 einigten sich die deutschen Autohersteller beim Dieselgipfel auf eine Umstiegsprämie für Besitzer alter Dieselfahrzeuge. Auch Kunden von Skoda wurde ein Nachlass von 2.000 bis 10.000 Euro beim Kauf eines Neuwagens versprochen. Kritisiert wurde die Aktion von Umwelt- und Verbraucherschützern, da zu dem Zeitpunkt vom Kauf jedweden Dieselwagens nur abgeraten werden konnte. Außerdem erhielten Kunden durch die Aktion keinerlei Entschädigung für die Manipulationen und entstandenen Schäden.
Dieselfahrzeuge sind nach wie vor die Hauptquelle der Stickoxidbelastung in Städten: Diesel-PKW verursachen 65 % der direkten NO2-Emissionen im Straßenverkehr. Der Straßenverkehr trägt wiederum mit 20,5 % zu den Gesamtemissionen bei.
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Ist das Thermofenster auch bei Skoda verbaut?
In der Anfangszeit des Dieselskandals war meistens die Rede von einer einzelnen Abschalteinrichtung. In den darauffolgenden Jahren wurde allerdings bekannt, dass es sich um eine ganze Reihe von illegalen Softwaremanipulationen handelte. Dazu gehört unter anderem das sogenannte „Thermofenster”: Mithilfe dieser Technologie wird die Abgasreinigung anhand der Außentemperatur geregelt. Innerhalb eines Temperaturfensters von 15 °C und 30 °C ist die Anlage in Betrieb. Ist es heißer oder kälter, wird sie – angeblich zum Motorenschutz – ausgeschaltet. Da in Deutschland die Durchschnittstemperatur lediglich an drei Monaten im Jahr über 15 °C liegt, wird das Thermofenster stark kritisiert.
Auch bei Skoda spielt das Thermofenster eine Rolle. Im Dezember 2019 gab es Hausdurchsuchungen bei VW wegen des erneuten Verdachts auf eine illegale Abschalteinrichtung, diesmal in der Steuerung von EA288-Motoren. Dieses Nachfolgemodell des Skandalmotors EA189 steckt in zahlreichen Dieselfahrzeugen der Marken Audi, SEAT und Skoda.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Thermofenster wird im Jahr 2020 erwartet. Wenn sich das Gericht – wie erwartet – dem Abschlussplädoyer der Generalstaatsanwältin anschließen wird, die das Thermofenster als illegale Abschalteinrichtung einstufte, geht der Abgasskandal auch bei Skoda in eine neue Runde.
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Welche Fahrzeuge von Skoda sind vom Dieselskandal betroffen?
Im Zentrum der Vorwürfe bei Skoda stand das Motorenmodell EA189, genauso wie beim Mutterkonzern Volkswagen. Inzwischen wurden aber auch Manipulationen beim Nachfolgermodell EA288 festgestellt. Betroffen vom Dieselskandal sind folgende Automodelle von Skoda:
- Fabia
- Felicia
- Kamiq
- Karoq
- Kodiaq
- Octavia
- Rapid
- Roomster
- Scala
- Superb
- Yeti
Warum steht Skoda-Kunden ein Schadensersatz zu?
Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte im Mai 2020, dass Volkswagen seine Kunden vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Konzern systematisch und bewusst Gewinninteressen vor die Interessen seiner Kunden und die der Umwelt setzte. Das Ziel der Manipulationssoftware war es, gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte für Stickoxidemissionen zu umgehen. Während die Autokonzerne zwar die Diesel als umweltfreundlich anpriesen, verkauften sie in Wirklichkeit manipulierte Fahrzeuge. Damit wurden auch Kunden von Skoda absichtlich getäuscht und kauften etwas, dessen Zustand nicht dem entsprach, was bei Kauf versprochen wurde.
Für die Manipulationen der Fahrzeuge und den Betrug sollten sich Kunden entschädigen lassen. Wie der BGH urteilte, haben Betroffene einen Anspruch auf Schadensersatz. Dieser Anspruch ergibt sich aus den Paragraphen §§ 823 und 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Darin wird erklärt, dass jemand, der sich einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung strafbar macht, zu Schadensersatz verpflichtet ist. Dieser steht betroffenen Kunden zu, unabhängig davon, ob sie einen Neu- oder einen Gebrauchtwagen besitzen.
Reicht das Software-Update nicht aus?
Als erste Maßnahme zur Behebung der manipulierten Dieselfahrzeuge musste bei betroffenen Autos ein Software-Update installiert werden. Auch Kunden von Skoda wurden zum Update aufgefordert. Für Volkswagenkonzern & Co. war damit der Dieselskandal erledigt. Der Vorteil: Mit dem Software-Update bot sich eine kostengünstige Option, den Schaden – angeblich – unproblematisch zu beheben.
Doch so einfach war es dann nicht. Schnell wurde Kritik an dem Update laut. Viele fragten sich, wie sich die Emissionsgrenzwerte auf einmal durch eine kleine Software-Änderung einhalten ließen und warum es nicht von Anfang an so gehandhabt wurde. Darüber hinaus berichteten zahlreiche Verbraucher von Problemen nach dem Update, wie Leistungseinbrüche oder höherer Spritverbrauch. Der größte Nachteil des Updates ist aber, dass Kunden dadurch weder vor Fahrverboten geschützt noch für den entstandenen Schaden entschädigt sind.
#1 Kaufpreis zurück & Fahrzeug zurückgeben
Wir empfehlen folgende Variante: Fordern Sie eine Rückzahlung des Kaufpreises gegen die Rückgabe Ihres Skodas. Vor dem Hintergrund zahlreicher Fahrverbote in deutschen Innenstädten und dem Wertverlust Ihres Wagens halten wir das für den richtigen Weg. Alternativ können Sie einen Neuwagen verlangen, der die Abgasemissionen im Straßenverkehr einhält.
#2 Schadensersatz fordern & Fahrzeug behalten
Wollen Sie nicht auf Ihr Fahrzeug verzichten, haben Sie Anspruch auf einen Schadensersatz. Dieser beträgt ungefähr 20 % der Höhe des Kaufpreises.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte