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Dieselskandal bei Jaguar – Das können Geschädigte fordern!

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
07.05.2023 | 3 Min. Lesezeit
  • Das Geschäft des Automobilherstellers Jaguar basiert fast ausschließlich auf Diesel-Fahrzeugen.
  • Deutlich erhöhte Emissionswerte bestimmter Modelle deuten stark auf eine Beteiligung Jaguars am Dieselskandal hin.
  • Betroffene Kund:innen können und sollten Entschädigung fordern!

BGH-Urteil bestätigt Schadensersatz für Millionen Diesel

Der Bundesgerichtshof hat am 26. Juni 2023 eines der wichtigsten Urteile im Dieselskandal gefällt. Die Hersteller müssen für Millionen Diesel mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen pauschalen Schadensersatz von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises zahlen. Vorsätzliche Sittenwidrigkeit muss nicht mehr nachgewiesen werden. Auf teure und langwierige Gutachten soll künftig auch verzichtet werden. Dieselklagen werden beschleunigt und Chancen für Betroffene auf Schadensersatz drastisch erhöht.

Wie ist Jaguar in den Diesel­skandal ver­strickt?

Bisher hat der britisch-indische Automobilhersteller Jaguar Land Rover – zu dem unter anderem die Marken Jaguar, Land Rover und Range Rover gehören – jegliche Beteiligung am Dieselskandal abgestritten. Auch konnten in Diesel-Fahrzeugen von Jaguar keine illegale Abschalteinrichtung gefunden werden.

Dennoch fallen einzelne Modelle, wie der Jaguar XE, immer wieder in Abgastests durch stark erhöhte Emissionswerte auf. Für diese enormen Diskrepanzen zwischen den offiziellen Schadstoffangaben und den tatsächlich gemessenen Werten gibt es aktuell keine Erklärung.

Für Jaguar Land Rover ist der Diesel aktuell noch enorm wichtig. Über 90 % aller verkauften Fahrzeuge fahren mit Diesel-Antrieb. Doch von dieser Abhängigkeit will sich der britisch-indische Konzern in Zukunft lösen. Bereits seit 2020 sollen alle neuen Modelle auch mit Elektroantrieb angeboten werden.

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Welche Jaguar-Modelle wurden manipuliert?

Besonders ein Modell fiel in so gut wie allen Abgastests durch. Der Jaguar XE mit verbautem 2.0 Liter-Motor und Euro-6-Abgasnorm wies 2016 in Tests des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) einen Stickoxid-Ausstoß von 593,63 mg/km auf. Der gesetzlich erlaubte Grenzwerte für Fahrzeuge, die der Abgasnorm Euro 6 entsprechen liegt, bei gerade einmal 80 mg/km. Somit wird der erlaubte Stickoxid-Wert vom Jaguar XE um das 7,4-fache überschritten.

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Gab es bei Jaguar im Diesel­skandal bereits eine Rückruf­aktion?

Bisher hat Jaguar die Beteiligung am Dieselskandal nicht zugegeben und daher auch noch kein einziges Fahrzeug zurückgerufen. Offiziell hat der britisch-indische Automobilhersteller geschädigten Kund:innen auch keine alternativen Abhilfemaßnahmen angeboten.

Besitzer:innen eines Jaguar F-Typ wurden in der zweiten Hälfte von 2020 angeschrieben und zu einer Wartungsmaßnahme mit dem Code H152 aufgefordert. Im Rahmen dieser Service-Aktion soll die Motorsteuerungssoftware, welche auch für die Abgasmanipulation verantwortlich ist, ein Update bekommen haben.

Kund:innen, die das Update bereits durchführen haben lassen, gaben an, dass ihr Fahrzeug danach einen deutlich erhöhten AdBlue-Verbrauch aufweise. Es besteht also die Möglichkeit, dass Jaguar mit dieser harmlos klingenden Maßnahme Spuren des Dieselskandals elegant verschwinden lassen möchte.

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Wie können geschädigte Jaguar-Kund:innen im Diesel­skandal vorgehen?

Die Ergebnisse diverser Abgastests deuten daraufhin, dass auch Diesel-Fahrzeuge von Jaguar manipuliert wurden. Modelle, die bereits der Abgasnorm Euro 6 entsprechen, können den gesetzlichen Grenzwert von 80 mg/km nicht einhalten und sind somit von Fahrverboten in deutschen Großstädten betroffen.

Um den Wertverlust des eigenen Fahrzeugs aufzuhalten, sollten Besitzer:innen eines betroffenen Jaguars aktiv werden und die eigenen Ansprüche auf Entschädigung prüfen lassen.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte