Dieselskandal bei Audi – Auch der A6 hat Dreck am Stecken
- Bereits 2016 stellte das Kraftfahrt-Bundesamt bei einigen Modellen des Audi A6 Manipulationen fest.
- Im September 2015 räumte Volkswagen erstmals ein, einige Dieselmotoren durch Abschalteinrichtungen manipuliert zu haben.
- Welche unzulässigen Abschalteinrichtungen eingebaut wurden und wie Sie gegen diesen Betrug vorgehen können, erfahren Sie hier.
Inhalt:
- Was passierte bisher im Abgasskandal?
- Welche Audi-A6-Modelle sind vom Dieselskandal betroffen?
- Wann gab es Rückrufe für den Audi A6 im Dieselskandal?
- Sollte ich das Software-Update bei meinem Audi A6 aufspielen lassen?
- Gibt es bereits erfolgreiche Klagen gegen Audi im Dieselskandal?
- Was kann ich mit einer Klage gegen Audi im Dieselskandal erreichen?
Was passierte bisher im Abgasskandal?
Im September 2015 räumte Volkswagen erstmals ein, einige Dieselmotoren durch Abschalteinrichtungen manipuliert zu haben. Diese sorgen dafür, dass es außerhalb von Teststationen zum Ausstoß von deutlich höheren Stickoxidemissionen kommt, als gesetzlich erlaubt. Der bei den betroffenen Fahrzeugen eingebaute Motor EA189 – auch bekannt als der erste Schummelmotor im Dieselskandal, da dieser mit einer Software ausgestattet wurde, die die Stickoxidemission bei Messungen bewusst manipuliert.
Doch nicht nur VW, sondern auch Tochterunternehmen, wie Audi, Porsche, SEAT und Skoda waren an dem Betrug beteiligt. Nach Angaben des damaligen Verkehrsministers Alexander Dobrindt sind in Deutschland ca. 2,8 Millionen Fahrzeuge von der Manipulation betroffen.
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Welche Audi-A6-Modelle sind vom Dieselskandal betroffen?
Der Motor des Typs EA189 sei in den Modellen A1, A3, A4, A5 und A6 verbaut worden, gab ein Audi-Sprecher bekannt. Beim A6 sind dabei folgende Ausführungen von den Manipulationen betroffen:
Euro Norm |
Motoren |
Baujahr |
---|---|---|
Euro 5 |
2,0 Liter |
2010 bis 2015 |
Euro 6 |
3,0 Liter |
2011 bis 2018 |
Bei einer genaueren Überprüfung stellte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sogar zwei verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen fest:
-
Durch eine Software erkennt das Fahrzeug, wenn es sich auf dem Prüfstand befindet und verringert automatisch durch Aufwärmen des Abgassystems die Stickoxidemission. Diese Funktion schaltet sich jedoch wieder aus, sobald es sich zurück im Realbetrieb befindet.
-
Eine zweite Abschalteinrichtung setzt während Test-Phasen den Harnstoff „AdBlue“ ein. Dadurch werden die ausgestoßenen Abgase von den giftigen Stickoxiden gereinigt. Doch auch diese Funktion schaltet sich wieder aus, sobald das Auto nicht mehr auf dem Prüfstand ist.
Inzwischen ist noch eine dritte Abschalteinrichtung bekannt geworden, das Thermofenster. Hier wird die Stickoxidemission durch die Außentemperatur geregelt. Bei einigen Dieselfahrzeugen arbeitet die Abgasreinigung nur bei Temperaturen zwischen 20 °C und 33 °C. Außerhalb dieses Temperaturfensters wird die Stickoxidemission jedoch nur leicht oder gar nicht gemindert. Auf Prüfständen blieb diese Abschalteinrichtung lange Zeit unentdeckt, da dort bisher Temperaturen um 25 °C vorgeschrieben waren.
Wann gab es Rückrufe für den Audi A6 im Dieselskandal?
Im Juni 2016 forderte das KBA den Hersteller zu einer Rückrufaktion des Audi A6 auf. Zurückgerufen wurde zunächst der Audi A6 mit einem Zwei-Liter-Motor und Euro-5-Norm der Baujahre 2008 bis 2015. Besitzer eines solchen Modells wurden mit dem Rückrufcode „23Q7“ dazu aufgefordert, ein Software-Update aufspielen zu lassen.
Am 4. Juni 2018 wurde durch das KBA ein weiterer verpflichtender Rückruf eingeleitet. Dieses Mal wurden die A6-Modelle mit einem Drei-Liter-Motor mit Euro-5 und Euro-6-Norm der Baujahre 2015 bis 2018 zurückgerufen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt zufolge waren ca. 33.000 Fahrzeuge in Deutschland von dieser Rückrufaktion betroffen. Unter dem Rückrufcode „23X6“ wurden Kunden dazu aufgefordert, ihren Wagen einem Software-Update zu unterziehen.
Sollte ich das Software-Update bei meinem Audi A6 aufspielen lassen?
Leider bieten die Updates, welche von den Herstellern und dem KBA beschlossen wurden, nicht immer die beste Lösung, sondern bewirken eher das Gegenteil. Daher raten wir Ihnen grundsätzlich davon ab, das Software-Update installieren zu lassen. Und das aus folgenden Gründen:
1. Fahrzeuge mit Update sind nicht vor Fahrverboten geschützt
Einige deutsche Großstädte, wie Hamburg, Berlin und Stuttgart, haben Fahrverbotszonen für Dieselfahrzeuge eingerichtet. Ein installiertes Software-Update gibt keine Garantie dafür, dass Ihr Fahrzeug davon ausgenommen ist.
2. Zahlreiche Kunden berichten von ungewollten Nebeneffekten des Updates
Verbraucher berichten von erhöhtem Spritverbrauch, Leistungseinbrüchen oder Ausfällen beim Abgassystem, die sie nach dem Update am Fahrzeug beobachteten.
3. Es bestehen begründete Zweifel an der Wirksamkeit des Updates
Das KBA und die Autokonzerne sprechen von einer Verbesserung der Stickoxidemissionen im Straßenbetrieb um 25-30 % nach Aufspielen des Updates. Doch neue Tests lassen Zweifel an diesen Zahlen aufkommen und zeigen teilweise gegenteilige Effekte. Im schlimmsten Fall vernichten Sie mit dem Software-Update sogar wichtige Beweise.
Gibt es bereits erfolgreiche Klagen gegen Audi im Dieselskandal?
Der Bundesgerichtshof (BGH) fällte im Mai 2020 sein erstes Urteil im Dieselskandal und stellte sich damit klar auf die Seite geschädigter Autofahrer. Karlsruhe bestätigte in seiner Entscheidung, dass Kunden durch Volkswagen vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt wurden. Aufgrund dieses sittenwidrigen Verhaltens steht den Betroffenen ein Schadensersatz zu – unabhängig davon, ob es sich im Kaufvertrag um einen Gebraucht- oder Neuwagen handelt.
Was kann ich mit einer Klage gegen Audi im Dieselskandal erreichen?
Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, wie Sie zu Ihrem Recht kommen können. Unabhängig davon, ob Sie rechtsschutzversichert sind oder nicht – für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche droht Ihnen kein Kostenrisiko, da wir eng mit Prozessfinanzierern zusammenarbeiten, die all Ihre Prozesskosten übernehmen und nur im Falle eines positiven Urteils eine geringe Gewinnbeteiligung erhalten.
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Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte