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Dieselskandal Audi Q5 – Jetzt Schadensersatz sichern!

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
07.05.2023 | 5 Min. Lesezeit
  • Kaum ein Modell von Audi ist vom Dieselskandal verschont geblieben.
  • So wurden auch im SUV Audi Q5 illegale Abschalteinrichtungen gefunden.
  • Was Betroffene jetzt tun können, um sich für den Betrug entschädigen zu lassen erfahren Sie hier.

Wie ist Audi in den Diesel­skandal verwickelt?

Bereits neun Jahre, bevor der Dieselskandal im Jahr 2015 an die Öffentlichkeit kam, wurden bei Audi die ersten Abschalteinrichtungen entwickelt. Eine sogenannte „Akustikfunktion“ sollte laute Motorengeräusche in den Dieselfahrzeugen dämpfen. Nach Aussagen des Konzerns handelte es sich dabei um eine Notwendigkeit.

Doch wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) feststellte, konnte die Akustikfunktion viel mehr, denn die darin programmierte Software erkannte Prüfungszyklen und täuschte diese. So entstanden Stickoxid-Messungen, die im Realbetrieb nicht ansatzweise gehalten werden konnten, da die Abgasreinigung durch die Software nur auf dem Prüfstand aktiviert wurde. Bis dieser Manipulation Einhalt geboten wurde, vergingen viele Jahre, in denen weitere Manipulationen bekannt wurden. Erst 2019 4 Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals bei Volkswagen & Co. reagierte das KBA mit einem offiziellen Rückruf für die Akustikfunktion als illegale Abschalteinrichtung. 40.000 Audi A4 und A6 der Euro-4-Norm mit Baujahren 2004 bis 2009 wurden zurückgerufen.

Doch nicht nur Audi und Volkswagen machten sich seitdem der Abgasmanipulation schuldig. Es folgten zahlreiche andere Autohersteller, die ebenfalls gravierende Manipulationen an unzähligen Modellen betrieben hatten egal, ob Kleinwagen, SUV oder Transporter. Ein Schema, dem auch Audi in nichts nachsteht – was unter anderem die Manipulationen am Q5 zeigen. Denn der als stadttauglich beworbene Geländewagen wurde bereits im März 2016 das erste Mal vom KBA in die Werkstatt beordert.

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Welche Ansprüche kann man gegen Audi durchsetzen?

Mit dem BGH-Urteil zum Betrug VWs ergibt sich für Kunden von Audi ein klarer Schadensersatzanspruch. Das liegt daran, dass die Motoren, die von der manipulierten Abgasreinigung betroffenen waren, auch in Audi-Dieseln eingebaut sind. Mit den illegalen Abschalteinrichtungen hat Audi seinen Kunden also vorgetäuscht, ein umweltfreundliches Fahrzeug erworben zu haben – und nichts könnte ferner von der Wirklichkeit sein. Audi muss daher den Kaufpreis als Schadenersatz leisten. Dieser Anspruch ergibt sich aus den §§ 823 und 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Darin wird erklärt, dass jemand, der sich einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung strafbar macht, zu Schadensersatz verpflichtet ist. Dieser steht betroffenen Kunden zu, unabhängig davon, ob sie einen Neu- oder einen Gebrauchtwagen besitzen.

Von dem Schadensersatz ist allerdings eine Nutzungsentschädigung abzuziehen. Diese berechnet sich folgendermaßen:

Welche Baujahre des Audi Q5 sind vom Dieselskandal betroffen?

Auch im Audi Q5 wurden illegale Abschalteinrichtungen entdeckt. Betroffen sind folgende Ausführungen:

Bauzeitraum

Euro-Norm

Motorkennbuchstabe

2008 bis 2018

Euro 6

EA897

2008 bis 2015

Euro 4

Euro 5

EA189

Für die Abgasmanipulation wurden mehrere miteinander verbundene Strategien angewandt. Zum Beispiel verschiedene Aufheizstrategien, die den Ausstoß von Stickoxiden auf dem Prüfstand verändern. In einer anderen Strategie wurden zwei unterschiedliche Betriebsarten des SCR-Katalysators entdeckt. Normalerweise sollte in diesem eine Reagenz eingespritzt werden, die den Ausstoß von Stickoxiden mindert. Da dieser Vorgang aber an die Geschwindigkeit des Fahrzeugs gekoppelt wurde, verringert sich die Einspritzung während des Normalbetriebs.

Eine andere Schummelsoftware ist das sogenannte „Thermofenster, welches die Abgasreinigung auf Basis der Außentemperatur reguliert. So funktioniert die Abgasreinigung beispielsweise nur bei Außentemperaturen, die zwischen 15 °C und 30 °C liegen. Darüber und darunter wird sie stufenweise heruntergefahren oder ganz eingestellt.

Die Technologie wird von Autobauern aller Marken eingesetzt. Doch im Gegensatz zu den anderen Software-Manipulationen machen sie aus dem „Thermofenster” kein Geheimnis. Angeblich diene die Einrichtung zum Motorenschutz und sei daher gerechtfertigt. Ob sie mit dieser Einschätzung richtig liegen, wird stark angezweifelt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wird in dieser Sache noch erwartet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) positionierte sich allerdings im Dezember 2020 eindeutig: die Einrichtung stelle eine illegale Abschalteinrichtung dar.

Neben der Tatsache, dass Autobauer wie Audi mit den Manipulationen ihre Kunden betrügen, haben die Abschalteinrichtungen gravierende Umweltschäden zur Folge. Vor diesem Hintergrund erscheint es besonders dreist, dass Modelle wie der Audi Q5 zeitweilig als „Clean Diesel” beworben wurden.

Wurde der Audi Q5 offiziell im Dieselskandal zurück­gerufen?

Für den Audi Q5 gab es bereits zahlreiche verpflichtende Rückrufe seitens des KBA, die mit folgenden zwei Herstellercodes von Audi umgesetzt wurden:

Rückruf-Code „23Q7”: Unter diesem Code fanden zwischen April 2016 und Mai 2017 ganze 14 Rückrufaktionen statt, von denen tausende Audi Q5 betroffen waren. Und zwar die Modelle, die zwischen 2008 und 2015 produziert wurden Fahrzeuge mit 2.0 TDI-Motor des Typs EA189.

Rückruf-Code „23X6”: Die nächste Rückrufaktion fand im Februar 2019 statt. Betroffen waren Geländewagen mit einem 3.0-TDI-V6-Motor vom Typ EA897 mit der Abgasnorm Euro 6, die von 2008 bis 2018 zugelassen wurden. Unter dem gleichen Herstellercode wurden auch der Audi Q7 und der Audi SQ5 in die Werkstatt geschickt.

Die zurückgerufenen Fahrzeuge sollten dort ein Software-Update aufgespielt bekommen, welches die Manipulationssoftware entfernt. Wer sich einem solchen Rückruf widersetzt, riskiert zwar im ersten Augenblick die Stilllegung seines Fahrzeuges, doch die Folgen des Updates können nicht nur für die Fahrzeugtechnik gravierend sein, sondern unter Umständen auch Beweise vernichten. Glücklicherweise ist es für eine Klage gegen Audi dennoch irrelevant, ob Ihr Q5 bereits ein Software-Update bekommen hat oder nicht.

So sieht ein Rückruf zum Herstellercode „23Q7” in der Rückrufdatenbank des KBA aus:

Wie stehen die Chancen auf Schadensersatz bei einer Klage gegen Audi?

Wir haben bereits einige erfolgreiche Urteile zugunsten von Audi Q5-Fahrern vor Gericht erstritten. Zuletzt konnten wir im März 2020 für einen Mandanten eine Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes gegen Herausgabe des Fahrzeuges erreichen (Az. 9 O 6947/19). Zusätzlich musste Audi Zinsen in Höhe von 4 % für einen Zeitraum von über sechs Jahren zahlen.

Außerdem gab es im Mai 2020 für einige Betroffene des Dieselskandals gute Nachrichten von höchster Instanz: Der BGH stellte fest, dass sich Volkswagen der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung schuldig gemacht hat und allen Betroffenen Entschädigungen zustehen. Zwar ging es bei dem Gerichtsurteil um den Motortyp EA189, der in vielen Fahrzeugen des VW-Konzerns verbaut wurde – wie auch im Audi Q5 2.0 TDI – aber dennoch ist das Urteil auch für alle anderen Motortypen wegweisend.

Zum Thermofenster hat sich im Dezember 2020 endlich der EuGH positioniert. Wie von Verbraucherschützern erwartet, bestätigte der EuGH den Verdacht, dass es sich tatsächlich um eine illegale Abschalteinrichtung handelt. Das Thermofenster diene dem Gericht zufolge eben nicht nur zum Motorenschutz. Dafür hätte es andere technische Möglichkeiten gegeben. Angesichts der Tatsache, dass die Durchschnittstemperatur in vielen europäischen Städten den Großteil des Jahres unterhalb der Thermofensteruntergrenze liegt, ist die funktionierende Abgasreinigung eher Ausnahme als Regelzustand. Auf Basis dieser Entscheidung können und sollten auch Audi Q5-Fahrer den Rechtsweg einschlagen und Schadensersatzansprüche geltend machen.

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Welche Handlungs­optionen stehen Fahrern eines Audi Q5 im Dieselskandal offen?

Eine Lösungsoption für Betroffene Audi Q5-Fahrer ist das Software-Update, das als Lösung der Autoindustrie auserkoren wurde. Diese funktioniert so, dass eine andere Software die manipulierte Software durchsucht und dann – vereinfacht ausgedrückt – an bestimmten Stellen Nachjustierungen vornimmt. Das Software-Update birgt jedoch einige Unsicherheiten, weshalb wir davon abraten, es aufspielen zu lassen. So berichten Verbraucher beispielsweise von Leistungseinbrüchen und anderen technischen Problemen. Großes Manko des Updates ist außerdem die Tatsache, dass die Fahrzeuge im Zweifel nicht ausreichend gegen Fahrverbote geschützt sind. Darüber hinaus legen neue Untersuchungen Zweifel an der generellen Wirksamkeit des Updates zur Verringerung des Stickoxidausstoßes nahe.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich für eine der folgenden Optionen zu entscheiden:

#1 Rückerstattung des Kaufpreises

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Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte