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Dieselskandal Entschädigung: So stehen die Erfolgschancen

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
29.11.2024 | 5 Min. Lesezeit

Grundsätzlich haben Betroffene im Dieselskandal den Anspruch auf eine Entschädigung. Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat dies nochmals deutlich gemacht. Die Chancen auf einen fairen Schadensersatz stehen also besser als je zuvor.

BGH-Urteil bestätigt Schadensersatz für Millionen Diesel

Der Bundesgerichtshof hat am 26. Juni 2023 eines der wichtigsten Urteile im Dieselskandal gefällt. Die Hersteller müssen für Millionen Diesel mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen pauschalen Schadensersatz von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises zahlen. Vorsätzliche Sittenwidrigkeit muss nicht mehr nachgewiesen werden. Auf teure und langwierige Gutachten soll künftig auch verzichtet werden. Dieselklagen werden beschleunigt und Chancen für Betroffene auf Schadensersatz drastisch erhöht.

Warum müssen VW & Co. im Dieselskandal Schadensersatz zahlen?

VW, Audi, Porsche, Skoda, SEAT, Mercedes-Benz, BMW und Opel haben ihre Kunden betrogen. Und zwar indem sie durch unzulässige Abschalteinrichtungen Abgaswerte nachweislich manipulierten.

2014 wurde die erste Abschalteinrichtung bei VW im EA189-Motor entdeckt. Allein in Deutschland waren auf einem Schlag circa 2,6 Millionen Autos betroffen. Weltweit waren es rund 11 Millionen Fahrzeuge.

Die Manipulations-Software kann erkennen, wenn das Fahrzeug auf dem Prüfstand steht. Während dieser Prüfphase wird der Schadstoffausstoß massiv gemindert oder sogar ganz ausgeschaltet. Sobald das Fahrzeug jedoch die Prüframpe verlässt, stellt sich die Software ab. Die Abgase werden ungefiltert in die Luft gepustet – ohne Wissen des Käufers.

Abgasskandal Schadensersatz: Wer kann Entschädigung verlangen?

Alle Verbraucher, die vom Dieselskandal betroffen sind, können einen Schadensersatz einfordern. Die Liste der Autohersteller, die im Zusammenhang mit dem Dieselskandal stehen, ist lang: Mercedes, VW, Audi, Seat, Skoda, Porsche, BMW, Opel — alle sind betroffen! Mit unserem Online-Check können Sie schnell und einfach herausfinden, ob auch Ihr Modell manipuliert wurde.

Hier ist eine Übersicht aller betroffenen Modelle:

Marke: Betroffene Modelle:
VW u.a. Golf, Polo, Passat, Tiguan, Jetta, Scirocco, Beetle, Eos, Sharan, Touareg, Caddy, Amarok, Arteon, T-Roc, Crafter, T5, T6, Crafter
Audi u.a. A1, A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q3, Q5, SQ5, Q7, TT
Skoda u. a. Fabia, Rapid, Roomster, Octavia, Superb, Yeti
Seat u.a. Alhambra, Altea, Exeo, Leon, Toledo
Porsche Cayenne, Macan, Panamera
Mercedes-Benz u.a. A-, B-, C-, E-, R-, S-, M-, V-, G-Klasse, GLK, GLC, GLE, Citan, Sprinter, Vito, Viano, Marco Polo
BMW u.a. 1er, 2er, 3er, 4er, 5er, 7er, X1, X3, X4, X5, X6
Opel u.a. Insignia, Zafira, Cascada, Movano

Außerdem betroffen sind diese Wohnmobile:

Marke: Betroffene Modelle:
Iveco (Wohnmobile)     Daily, Daily Hi-Matic, Daily 4x4
Fiat (Wohnmobile) Ducato

Sie fahren eines der Autos aus dieser Tabelle? Dann könnte Ihnen ein Diesel-Schadensersatz für den Betrug im Dieselskandal zustehen. Ob Ihr Modell betroffen ist und wie hoch Ihre Entschädigung ausfallen könnte, erfahren Sie kostenfrei und in einer Minute in unserem Online-Check.

Diesel-Schadensersatz auch bei Gebrauchten?

Vom Abgasskandal betroffene PKW-Fahrer haben grundsätzlich einen Anspruch auf Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs oder auf Schadensersatz. Sie haben diese Ansprüche also auch, wenn Ihr Gebrauchtwagen eine manipulierte Abgasreinigung besitzt.

Alle Dieselfahrer, bei deren Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde, haben also das Recht auf Schadensersatz: Das gilt bei Neuwagen und auch bei Gebrauchten.

Kostenfreie Ersteinschätzung im Abgasskandal

Auch Sie fahren einen Diesel? Dann kann es sein, dass Sie unfreiwillig Teil des Abgasskandals wurden. Ob Ihr Modell betroffen ist und wie hoch Ihr Schadensersatz ausfallen könnte, erfahren Sie kostenfrei und in einer Minute in unserer kostenlosen Ersteinschätzung.

Dieselskandal Entschädigung: Erfolgschancen stehen so gut wie nie zuvor

Am 21. März 2023 hat der Europäische Gerichtshof bestätigt, dass Betroffene im Dieselskandal entschädigt werden müssen. Die Autohersteller können sich auch nicht mehr damit herausreden, dass sie nicht vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hätten, so die Richter. Vielmehr reicht die bloße Tatsache aus, dass in den Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde, die Abgaswerte manipuliert.

Demnach können grundsätzlich alle Dieselfahrer, die einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung erhalten haben, Schadensersatz im Dieselskandal fordern.

Dieselskandal Schadensersatz: Was muss ich tun, um eine Entschädigung zu erhalten?

Grundsätzlich haben Sie zwei verschiedene Möglichkeiten, um eine Entschädigung zu erhalten. Sie könnten Ihren alten Diesel entweder zurückgeben und dafür den Kaufpreis zurückverlangen oder aber das Fahrzeug behalten und eine Schadensersatzzahlung fordern. Sie entschieden, welche Option für Sie die geeignetste ist. Sobald Sie uns beauftragen, setzen wir Ihre Ansprüche ohne Kostenrisiko durch. Egal, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen oder nicht.

Welche der beiden Optionen in Ihrem Fall die beste ist, verraten wir Ihnen in unserer kostenfreien Ersteinschätzung nach dem Online-Check!

Wir möchten unseren Mandanten nicht nur die höchstmögliche Abgasskandal-Entschädigung im Dieselskandal sichern, sondern den Weg dorthin auch so bequem und stressfrei wie möglich gestalten. Deshalb ist der Ablauf denkbar einfach.

Keine Zeit zu verlieren? Dann beauftragen Sie uns direkt!

  • Online-Check überspringen und direkt Nägel mit Köpfen machen – aber bitte trotzdem ohne Risiko? Kein Problem.
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Wie hoch kann die Diesel-Entschädigung ausfallen?

Grundsätzlich können Sie einen Schadensersatz in zwei verschiedenen Formen erhalten: Wenn Sie den Wagen zurückgeben, erhalten Sie eine Rückerstattung des Kaufpreises. Sie können sich auch dafür entscheiden, den Wagen zu behalten und Schadensersatz zu fordern.

Option 1: Rückerstattung fordern

Wenn Sie das betroffene Fahrzeug zurückgeben möchten, können Sie den Kaufpreis zurückverlangen. Vom Kaufpreis wird nun allerdings ein Betrag für die bereits gefahrenen Kilometer abgezogen — dies ist die sogenannte Nutzungsentschädigung. Diese soll dafür sorgen, dass Kunden durch den Verkauf des Wagens keinen finanziellen Vorteil haben.

Option 2: Fahrzeug behalten und Schadensersatz fordern

Dank des BGH-Urteils im Juni 2023 steht betroffenen Diesel-Fahrern für die Abgasmanipulation pauschal eine Entschädigung von 5 bis 15 % des Kaufpreises für ihr Fahrzeug zu.

Je teurer der Diesel war, desto höher die mögliche Entschädigung im Dieselskandal.

So hoch kann die Diesel-Entschädigung ausfallen:

  • Kaufpreis Diesel: 30.000 € = 1.500 bis 4.500 € Schadensersatz
  • Kaufpreis Diesel: 50.000 € = 2.500 bis 7.500 € Schadensersatz
  • Kaufpreis Diesel: 60.000 € = 3.000 bis 9.000 € Schadensersatz

Dieselskandal Entschädigung einfordern: Welche Kosten entstehen?

Sie haben die Möglichkeit, aus drei Finanzierungsoptionen zu wählen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die für ein Vorgehen eintritt, sollten Sie diese unbedingt in Anspruch nehmen. Bei dieser Option fällt lediglich die mit Ihrer Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung an.

Sollten Sie nicht rechtsschutzversichert sein, empfehlen wir Ihnen eine Prozessfinanzierung. Der Prozessfinanzierer übernimmt zunächst die Kosten für die außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Entschädigung. Sollte es dabei zu einer Einigung mit VW kommen, erhält der Prozessfinanzierer ein Erfolgshonorar in Höhe von 15 Prozent des Streitergebnisses.

Sollte eine gerichtliche Klage nötig sein, erhalten Sie dafür ein individuelles Finanzierungsangebot. Wichtig: Sollte es nicht gelingen, für Sie eine Entschädigung zu erstreiten, dann zahlen Sie auch keinen Cent. Sie tragen hier also keinerlei Kostenrisiko.

Sie können die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Entschädigung im Dieselskandal auch selbst übernehmen. In diesem Fall informieren wir Sie vorab konkret über die Kosten, die auf Sie zukommen würden, bevor Sie Ihre verbindliche Entscheidung treffen.

Abgasskandal Entschädigung: Welche Fristen muss ich beachten?

Viele fragen sich: „Kann der Anspruch auf Entschädigung bei Diesel-Fahrzeugen verjähren?“ Die Antwort lautet ganz klar: Ja! Wenn Sie Ihre Ansprüche geltend machen wollen, können Sie das nur für einen bestimmten Zeitraum tun. Wenn die gesetzliche Frist verstrichen ist, können Sie keine Entschädigung mehr verlangen.

Gegenüber Autohändlern bestehen Ansprüche in der Regel nur für 2 Jahre, bei Gebrauchtwagen sogar nur für ein Jahr. Wenn Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Hersteller geltend machen wollen, gilt eine Frist von 3 Jahren.

Diese Frist beginnt immer dann, wenn Sie als Betroffener Kenntnis von dem verbauten Motor erhalten haben.

Aber: Der BGH hat 2022 ein entscheidendes Urteil bezüglich der Verjährungsfristen für die Dieselskandal Entschädigung getroffen.

BGH-Urteil 2022: Ansprüche im Dieselskandal bis zu 10 Jahre nach Kauf durchsetzbar

Im September 2022 hat der BGH entschieden: Wer vom Dieselskandal betroffen ist, kann auch 10 Jahren nach dem Kauf des Schummel-Diesels noch Ansprüche auf Entschädigung geltend machen (AZ. VIa ZR 519/22).

Häufig gestellte Fragen

Was hat es mit dem Thermofenster im Dieselskandal auf sich?

Beim Thermofenster handelt es sich um eine Abschalteinrichtung, die anhand der Außentemperatur die Abgasreinigung beeinflusst. Beispielsweise ist geregelt, dass bei einigen Dieselfahrzeugen die Abgasreinigung nur bei Temperaturen zwischen 20 und 30 °C ohne Einschränkung arbeitet. Außerhalb dieses Temperaturfensters funktioniert die Abgasreinigung nur bedingt oder gar nicht.

VW und Co. wussten also ganz genau, was sie taten und täuschten somit Millionen Kunden vorsätzlich und sittenwidrig. Damit einhergeht nicht nur die Schädigung an Mensch und Umwelt, sondern auch Diesel-Fahrverbote und ein enormer Wertverlust des Fahrzeuges. Darüber hinaus kamen die Autokonzerne nicht ihren vertraglichen Pflichten nach.

Der EuGH hat bereits entschieden, dass das Thermofenster eine illegale Abschalteinrichtung darstellt.

Was bedeutet Schadensersatz im Dieselskandal überhaupt?

Wer bei jemandem einen Schaden verursacht, muss dafür Wiedergutmachung in Form von Geld oder Ersatz leisten. Schäden können in unterschiedlichsten Situationen entstehen. Unter anderem bei Beschädigungen von Eigentum, wirtschaftlicher Schäden oder nicht erbrachter Vertragsleistungen.

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Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte