Diesel-Klage: Jetzt Schadensersatz fordern ohne Kostenrisiko
- Erfolgschancen Ihrer Diesel-Klage kostenfrei prüfen lassen
- Durchsetzung Ihrer Diesel-Klage ohne Kostenrisiko
- Wertverlust Ihres Fahrzeugs durch Diesel-Klage stoppen
- Verjährung Ihrer Schadensersatzansprüche verhindern
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Inhalt:
- Diesel-Klage: Erfolgschancen 2024
- Diesel-Klage: Voraussetzungen
- Was kann ich mit einer Diesel-Klage erreichen?
- Diesel-Klage: Erfolgreiche Urteile
- Ist die Diesel-Klage auch möglich, wenn mein Auto schon verkauft ist?
- Wie lange habe ich Zeit für die Diesel-Klage?
- Was kostet eine Diesel-Klage?
- FAQ zur Diesel-Klage:
BGH-Urteil bestätigt Schadensersatz für Millionen Diesel
Der Bundesgerichtshof hat am 26. Juni 2023 eines der wichtigsten Urteile im Dieselskandal gefällt. Die Hersteller müssen für Millionen Diesel mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen pauschalen Schadensersatz von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises zahlen. Vorsätzliche Sittenwidrigkeit muss nicht mehr nachgewiesen werden. Auf teure und langwierige Gutachten soll künftig auch verzichtet werden. Dieselklagen werden beschleunigt und Chancen für Betroffene auf Schadensersatz drastisch erhöht.
Diesel-Klage: Erfolgschancen 2024
Mit dem Urteil vom 26. Juni 2023 hat der BGH die Erfolgsaussichten der Diesel-Klage für Verbraucher deutlich verbessert. Denn: Wer einen Schimmel-Diesel hat, kann seitdem pauschal bis zu 15 % Schadensersatz für den Dieselskandal von VW einfordern.
Außerdem ist die Diesel-Klage deutlich einfacher geworden: Diesel-Fahrer müssen nicht mehr beweisen, dass VW, Audi, Skoda und Co. vorsätzlich sittenwidrig gehandelt haben, als sie die illegalen Abschalteinrichtungen verbaut haben.
Der Schadensersatz im Dieselskandal ist schon möglich, weil die Hersteller fahrlässig gehandelt haben.
Mit dieser neuen Rechtsprechung folgte der BGH dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom März 2023: Fahrlässigkeit der Diesel-Hersteller reicht, um Schadensersatz laut § 823 BGB fordern zu können.
Die Entscheidungen von BGH und EuGH bedeuten für Diesel-Fahrer:
- Die Hürden für die Diesel-Klage sind geringer
- Die Diesel-Klage kann schneller entschieden werden
- Die Chancen auf Schadensersatz verbessert
Diesel-Klage: Voraussetzungen
Die wichtigste und prinzipiell einzige Voraussetzung für eine Diesel-Klage: Ihr Fahrzeug ist vom Abgasskandal betroffen. Oftmals ist es jedoch schwierig herauszufinden, ob das eigene Fahrzeug tatsächlich manipuliert wurde, da der Abgasskandal noch nicht lückenlos aufgedeckt ist.
Fast monatlich erreichen Kund:innen Rückrufschreiben im Rahmen des Abgasskandals und bislang ist auch kein Ende der Rückrufe in Sicht. Um herauszufinden, ob auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, können Sie es sich einfach leicht machen: Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung und verschaffen Sie sich in nur wenigen Minuten Klarheit.
- Kostenfreie Ersteinschätzung
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- Diesel-Klage an das Gericht
- Schadensersatz
Sollte sich bei der kostenfreien Prüfung herausstellen, dass Sie nicht vom Abgasskandal betroffen sind und Ihre Diesel-Klage daher keine Aussicht auf Erfolg hätte, werden wir Sie nicht in einen aussichtslosen Rechtsstreit schicken.
Keine Zeit zu verlieren? Dann beauftragen Sie uns direkt!
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- Ist Ihr Fall erfolgversprechend, können wir sofort loslegen.
- Ist Ihr Modell nicht betroffen oder lohnt sich ein Vorgehen nicht, legen wir das Mandat nieder – keine Kosten.
- Sichern Sie sich Ihre Entschädigung ohne eigenes finanzielles Risiko mit Rechtsschutzversicherung oder Prozessfinanzierer!
- Unser Versprechen: 100 % Transparenz ohne überraschende Kosten.
Was kann ich mit einer Diesel-Klage erreichen?
Auto abgeben & Kaufpreis zurückfordern
Sie geben Ihr Auto ab und fordern im Gegenzug den Kaufpreis zurück
Auto behalten & Schadensersatz verlangen
Sie behalten Ihr Auto und fordern einen Schadensersatz in Höhe von rund 20 % des ursprünglichen Kaufpreises.
Ist die Diesel-Klage auch möglich, wenn mein Auto schon verkauft ist?
Auch hier können wir auf zahlreiche verbraucherfreundliche gerichtliche Erfolge zurückblicken. Ob eine Diesel-Klage in solch einer Konstellation jedoch lohnenswert ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Vom ursprünglichen Kaufpreis wird in der Regel nicht nur eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer abgezogen, sondern auch der Weiterverkaufserlös. Unter Umständen bleibt für Sie als Kläger:in kaum noch etwas übrig und der Aufwand einer Klage wäre zu groß.
Ob das bei Ihnen ebenfalls der Fall ist, können Sie über unsere kostenfreie Ersteinschätzung herausfinden.
Wie lange habe ich Zeit für die Diesel-Klage?
Das Thema Verjährung schwebt seit Bekanntwerden über dem Abgasskandal. Bisher sind sich die Gerichte bezüglich der Verjährung zu den jeweiligen Fallkonstellationen uneinig. In der Regel ist es so, dass die Schadensersatzansprüche drei Jahre nach Kenntnis der eigenen Betroffenheit verjähren. Unserer Auffassung nach und die der meisten Gerichte können Betroffene erst Kenntnis über den Abgasskandal erlangen, sobald sie das Rückrufschreiben erhalten.
Es gibt jedoch auch zahlreiche Urteile, denen zufolge die Verjährung bei einem VW mit EA189-Motor aufgrund des sogenannten Restschadensersatzanspruches erst nach 10 Jahren eintritt.
Fakt ist: Je länger Sie mit der Diesel-Klage warten, desto weniger Schadensersatz können Sie aufgrund des stetig steigenden Wertverlusts Ihres Fahrzeugs fordern. Erst wenn Sie die Diesel-Klage einreichen, kann der Wertverlust Ihres Fahrzeugs gestoppt werden.
Was kostet eine Diesel-Klage?
Das Gute bei uns: Wir bieten Ihnen die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ohne jegliches Kostenrisiko an. Ganz egal, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen oder nicht.
Wenn Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind, wird diese in der Regel für die Kosten einer Diesel-Klage aufkommen müssen. Stellt sich die Versicherung quer, bleiben wir trotzdem dran und kümmern uns darum, dass die Zusage der Kostendeckung durchgeht.
Sollten Sie nicht rechtsschutzversichert sein, kommt unser Prozesskostenfinanzierer für die Kosten Ihrer Diesel-Klage auf. Lediglich im Erfolgsfall hat dieser Anspruch auf eine Beteiligung der erstrittenen Summe in Höhe von 15 %.
Natürlich steht Ihnen auch offen, Ihr Verfahren als Selbstzahler aus eigener Tasche zu bezahlen.
Kostenfreie Ersteinschätzung im Abgasskandal
Auch Sie fahren einen Diesel? Dann kann es sein, dass Sie unfreiwillig Teil des Abgasskandals wurden. Ob Ihr Modell betroffen ist und wie hoch Ihr Schadensersatz ausfallen könnte, erfahren Sie kostenfrei und in einer Minute in unserer kostenlosen Ersteinschätzung.
Wie stehen meine Erfolgsaussichten bei einer Diesel-Klage?
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit höchstrichterlichem Urteil am 25. Mai 2020, dass im Grunde jedem/jeder Betrogenen Schadensersatz zusteht (Az. VI ZR 252/19).
Durch diese Grundsatzentscheidung sind die Erfolgschancen einer Diesel-Klage für jeden Einzelnen erheblich gestiegen und daher als optimal einzuschätzen.
Hat eine Diesel-Klage auch dann Erfolg, wenn ich das Software-Update bereits habe aufspielen lassen?
Ob Sie das Software-Update bereits aufspielen ließen oder nicht, macht keinen Unterschied. Das Software-Update ändert nichts an der Tatsache, dass Sie vom Autobauer in erster Linie betrogen wurden und Sie dadurch einen erheblichen Wertverlust Ihres Fahrzeugs hinnehmen mussten. Sie haben nicht das Fahrzeug gekauft, welches Ihnen im Kaufvertrag versprochen wurde.
Kann ich auch Schadensersatz für meinen Gebrauchtwagen fordern?
Sie können auch dann einen angemessenen Schadensersatz fordern, wenn Sie den Wagen im gebrauchten Zustand erworben haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit höchstrichterlichem Urteil am 25. Mai 2020, dass jedem/jeder Betrogenen ein Schadensersatz zusteht – unabhängig davon, ob es sich im Kaufvertrag um einen Gebraucht- oder Neuwagen handelte.
Kann ich auch Schadensersatz für mein geleastes Fahrzeug fordern?
Grundsätzlich ja. Es gibt bereits zahlreiche Urteile zu geleasten Fahrzeugen, die gut für die Klägerin oder den Kläger ausgingen. Auch wir erstritten zu dieser Fallkonstellation verbraucherfreundliche Urteile. Hier ist jedoch eine intensivere Vorprüfung Ihres Falles vonnöten, um auszuloten, ob sich ein Vorgehen lohnt.
Wie lange kann eine Diesel-Klage dauern?
Die Verfahrensdauer einer Diesel-Klage ist vom Einzelfall abhängig. Die Länge der Verfahrensdauer ist in erster Linie daran zu bemessen, wie ausgelastet das zuständige Gericht ist. Im Schnitt können Sie jedoch davon ausgehen, dass von der Mandatierung bis zum Urteil rund 9 Monate vergehen.
Welches Gericht ist für meine Diesel-Klage zuständig?
Die Diesel-Klage kann entweder beim Gericht am Sitz des Herstellers, am Sitz des Händlers oder auch am Wohnsitz des Käufers eingereicht werden.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte