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Diesel Fahrverbote Köln und Bonn: Das können Sie jetzt tun

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
28.04.2023 | 4 Min. Lesezeit
  • Die Liste wird immer länger: Jetzt sollen auch die Städte Köln und Bonn aufgrund zu hoher Stickstoffdioxidwerte Diesel Fahrverbote einführen.
  • Die Zeit ist jedoch knapp. Das Kölner Verwaltungsgericht entschied am 8. November 2018, dass die Fahrverbote in Köln und Bonn bereits ab April 2019 gelten sollen.
  • Auslöser der regelrechten Klagewelle gegen deutsche Städte ist die Deutsche Umwelthilfe (DUH).
  • Was Sie als Autofahrer zum Diesel Fahrverbot in Köln und Bonn wissen sollten, und was sie jetzt tun können, erfahren Sie hier.

Die Stickstoffdioxidwerte sind in Köln und Bonn zu hoch

In Köln wird der erlaubte EU-Grenzwert für Stickstoffdioxide deutlich überschritten. Erlaubt sind 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Dieser EU-Grenzwert wurde bereits im Jahr 2010 festgelegt. Doch nur wenige deutsche Städte haben sich an den geforderten EU-Grenzwert gehalten. Nun geht die DUH gegen die einzelnen Städte vor, in denen zu viel Stickstoffdioxide in die Luft gepustet werden. Es wird das Ziel verfolgt, dass die Luftreinhaltepläne der jeweiligen Städte so abgeändert werden, dass diese auch Fahrverbote enthalten – laut DUH die einzige Möglichkeit, um schnellstmöglich an den Grenzwert heranzukommen. In Köln lag der Jahresmittelwert im letzten Jahr bei 62 Mikrogramm. Die Stadt Bonn liegt mit einem Wert von 47 Mikrogramm knapp über dem geforderten Grenzwert.

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Diesel Fahrverbote Köln und Bonn: Das Urteil des Verwaltungsgerichts in Köln

Der vorsitzende Richter des Verwaltungsgerichts in Köln war der Meinung, dass die Werte der Städte inakzeptabel sind. Er deutete diesbezüglich darauf hin, dass der EU-Grenzwert bereits sei 2010 festgelegt ist und führte aus:

Sie haben sehr oft das Futur gebraucht: 'werden', 'wird', 'ist zu erwarten'." (…) Es gehe aber um die Gegenwart und realistische, schnell wirkungsvolle Maßnahmen – und nicht um "Zukunftsmusik.

M. Huschens

Vorsitzender Richter des Verwaltungsgerichts in Köln zum Urteil vom 8. November 2018

M. Huschens

Vorsitzender Richter des Verwaltungsgerichts in Köln zum Urteil vom 8. November 2018

Um die Grenzwerte kurzfristig einhalten zu können, sieht der zuständige Richter die Fahrverbote als effektivste Maßnahme. Die vorgetragenen Maßnahmen der Städte, wie eine bessere Ampelführung oder Baumaßnahmen, hielt der Richter für unzureichend. Bei seiner Entscheidung verwies er auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Deutschlands oberstes Gericht. Darin wurde erklärt, dass Diesel Fahrverbote grundsätzlich zulässig sind – der Grundstein für den Beginn einer Vielzahl an Verfahren, die sich jetzt durch Deutschland ziehen. Gegen das Urteil ist die Berufung zugelassen.

Wo und für welche Fahrzeuge sollen die Diesel Fahrverbote in Köln und Bonn gelten?

Das Fahrverbot für die Städte Köln und Bonn gilt ab dem 1. April 2019 für Dieselfahrzeuge mit der Euro Norm 4 und älter. Auch Benziner der Euro Norm 1 und 2 werden von den Straßen verbannt. Ab September 2019 würde ein Fahrverbot auch Dieselautos der Klasse 5 umfassen. In Köln dürfen diese Autos dann nicht mehr durch die bereits geltende Umweltzone fahren. Damit wären vor allem die Innenstadt aber auch andere Stadtteile der Stadt Köln betroffen. Die Stadt Bonn trifft es nicht ganz so hart. Hier wird der Bereich am Belderberg und die Reuterstraße Diesel Fahrverbotszone.

Sie wissen nicht genau, welche Euro Norm Ihr Auto hat? Dann zeigt Ihnen folgende Grafik, wo genau Sie im Fahrzeugbrief nachschauen müssen.

Diesel Fahrverbote Köln und Bonn: Zulassungsbescheinigung Teil 1

Unser Rat an betroffene Dieselfahrer: Das können Sie jetzt tun

Zehntausende Autofahrer in Köln und Bonn sind von diesem Urteil natürlich schockiert. Spätestens jetzt stellt man sich die Frage: Was soll ich mit meinem Auto machen? Wir können Ihnen als Expertenkanzlei zwei Möglichkeiten bieten, um noch mit einem blauen Auge aus dem Diesel-Schlamassel herauszukommen:

1. Möglichkeit: Betroffen vom Abgasskandal

Die drei größten deutschen Autohersteller VWDaimler und BMW haben jahrelang wissentlich Dieselautos so manipuliert, dass sie nur auf dem Prüfstand die Abgasgrenzwerte einhalten, nicht aber auf der Straße. Millionen deutsche Autofahrer haben mit gutem Gewissen diese Autos für viel Geld gekauft. Nun müssen sie feststellen, dass sie mit diesen Fahrzeugen aus vielen Innenstädten aufgrund von Fahrverboten verbannt werden. Zudem ist der Wert ihres Dieselfahrzeuges bereits heute stark gesunken und wird unserer Einschätzung nach weiter sinken. Sofern Ihr Fahrzeug auch vom Abgasskandal[nbsp]betroffen ist, können wir hier Ihr Recht zu Geld machen und Sie gegenüber dem täuschenden Autohersteller vertreten. Wir fordern dann für Sie entweder die Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs, mit dem Sie auch keine Fahrverbote fürchten müssten, den Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz von bis zu 10.000,00 Euro.

2. Möglichkeit: Auto-Widerrufsjoker bei finanzierten Fahrzeugen

Sollten Sie Ihr Fahrzeug geleast oder finanziert haben, können Sie womöglich sogar vom sogenannten Auto-Widerrufsjoker Gebrauch machen. Mit diesem könnten Sie Ihren Darlehensvertrag mit der finanzierenden oder leasenden Bank auch nach Jahren noch widerrufen und sich somit zu bestmöglichen wirtschaftlichen Bedingungen von Ihrem Fahrzeug trennen. Das heißt im Klartext, dass Sie womöglich Ihren Wagen an die Bank zurückgeben können und die geleistete Anzahlung sowie die gezahlten Raten zurückerhalten. Sie sind dann Ihr Auto praktisch umsonst gefahren.

Wir helfen geschädigten Autofahrern – mit Erfolg

Unser Anspruch ist es, jedem vom Abgasskandal betroffenen Autofahrer die Möglichkeit zu geben, seine Rechte durchzusetzen – ohne Kostenrisiko und ohne Aufwand. Der Abgasskandal bei VW, BMW und Daimler und die damit verbundenen Auswirkungen, wie Wertverluste oder Fahrverbote, haben bei den Betroffenen bereits tiefe Einschnitte im Geldbeutel hinterlassen. Genau deshalb wollen wir Ihre Kostenrisiken nicht weiter strapazieren. Bei uns ist es egal, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen oder nicht – wir setzen uns für Ihr Recht ein.

Durchsetzung mit Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Forderung Ihrer Ansprüche. Jetzt tritt genau der Grund ein, weshalb Sie einst eine Versicherung abgeschlossen haben. Der Vorteil, den Sie als Rechtsschutzversicherter haben: Jeder Cent, den ein Autokonzern oder Händler Ihnen schuldet, bleibt bei Ihnen. Sie müssen lediglich für Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung aufkommen – ansonsten können Sie nur gewinnen. Wir lassen uns auch nicht abschrecken, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten zunächst nicht übernehmen will. Es ist kein Geheimnis, dass sich Versicherungsgesellschaften gerne mal um die Kostenerstattung drücken wollen. Unser Team um eine erfahrene Fachanwältin für Versicherungsrecht kümmert sich zusammen mit einer eigenen Fachabteilung für die Durchsetzung von Rechtsschutzdeckungen – und zwar so lange, bis die Versicherung zahlt. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.

Durchsetzung ohne Rechtsschutzversicherung

Auch ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ansprüche jetzt ohne eigenes Kostenrisiko geltend zu machen. Wir sorgen dafür, dass unser Prozesskostenfinanzierer die außergerichtliche Rechtsdurchsetzung finanziert – ohne Selbstbeteiligung. Wenn ein Gerichtsprozess aussichtsreich erscheint, übernehmen wir die Anfrage für eine Prozessfinanzierung Ihrer individuellen Klage.

In allen Fällen der Risikoübernahme durch den Prozesskostenfinanzierer – ob außergerichtlich oder in einer individuellen Klage – zahlen Sie nur im Erfolgsfall ein Erfolgshonorar. Und auch wenn Sie überlegen, auf eigenes Kostenrisiko vor Gericht zu gehen, sind wir an Ihrer Seite und entwickeln mit Ihnen die aussichtsreichste Prozessstrategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wenn auch Sie Ihre Ansprüche im Abgasskandal prüfen wollen, können Sie das ganz einfach über unseren kostenfreien Online-Check tun. Im Anschluss daran, können Sie dann von uns eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte