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Diesel Fahrverbot Stuttgart: Wir helfen Ihnen

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
25.10.2022 | 4 Min. Lesezeit
  • Circa 72.000 Autos sind derzeitig in Stuttgart vom Fahrverbot betroffen.
  • Um das Fahrverbot zu umgehen, beantragen viele Autofahrer Ausnahmeregelungen, von denen aber nur ein Bruchteil genehmigt wird.
  • Wir stellen Ihnen Möglichkeiten vor, mit denen Sie das Fahrverbot umgehen können.

BGH-Urteil bestätigt Schadensersatz für Millionen Diesel

Der Bundesgerichtshof hat am 26. Juni 2023 eines der wichtigsten Urteile im Dieselskandal gefällt. Die Hersteller müssen für Millionen Diesel mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen pauschalen Schadensersatz von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises zahlen. Vorsätzliche Sittenwidrigkeit muss nicht mehr nachgewiesen werden. Auf teure und langwierige Gutachten soll künftig auch verzichtet werden. Dieselklagen werden beschleunigt und Chancen für Betroffene auf Schadensersatz drastisch erhöht.

Welchen Hintergrund hat das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in Stuttgart?

Die Stadt Stuttgart hat bereits seit langem Probleme mit vergleichsweise hohen Feinstaub- und Stickoxidwerten. Seit dem Jahr 2008 werden die von der EU-Luftreinhalterichtlinie vorgegebenen Werte insbesondere wegen der Kessel-Lage der Stadt überschritten, aber auch wegen einer sehr hohen Verkehrsdichte, vieler Staus, räumlicher Begrenzung und ungünstiger Verkehrsführung. Anders als in fast allen anderen deutschen Städten werden hier nicht nur die Stickoxid-, sondern auch die Feinstaubwerte überschritten. Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg hat schließlich dem Druck nachgegeben und ein Paket mit Maßnahmen zur Luftreinhaltung beschlossen. Dieses beinhaltet unter anderem Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge sowie eine Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs und die Unterstützung von Elektromobilität.

Verklagt wurde die Stadt von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die Bundesländer dazu verpflichten will, die jeweiligen Luftreinhaltepläne zu ändern, damit der Grenzwert für Stickstoffdioxid verpflichtet eingehalten werden. 

Diesel Fahrverbot Stuttgart: Stickoxid-Ausstoß

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Wer ist vom Fahrverbot in Stuttgart betroffen?

Vom Diesel Fahrverbot sind seit dem 1. Januar 2019 alle Kraftfahrzeuge mit den Dieselmotoren der Abgasnormen 1 bis 4 betroffen. Die relativ neuen Dieselfahrzeuge der Abgasnorm 5 und 6 sind jedoch ebenfalls vom Fahrverbot bedroht. In welcher Härte das Fahrverbot schlussendlich durchgesetzt wird, bleibt zunächst abzuwarten.

Wo gilt das Diesel-Fahrverbot?

Das Diesel Fahrverbot gilt in der kompletten Umweltzone von Stuttgart – sprich im kompletten Stadtgebiet. Lediglich auf drei Strecken gilt das Fahrverbot nicht. Dadurch kann gewährleistet werden, dass bestimmte Stadtteile noch erreicht werden können. Fahrer können diese Strecken anhand der Beschilderung „Zufahrt zu …. frei“, erkennen.

Vom Fahrverbot verschont bleiben bis auf Weiteres folgende Straßen:

  • Heerstraße, Mittlere Filderstraße, Neuhauser Straße entlang der A8
  • Hafenbahnstraße zwischen B10 und Obertürkheimer Straße
  • B10 und B27a zwischen Korntal-Münchingen und Kornwestheim
Diesel Fahrverbot Stuttgart: Umweltzone
Quelle: https://www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot

Gibt es Ausnahmen vom Fahrverbot in Stuttgart?

Ja. Der Ausnahmekatalog ist sogar ziemlich lang und in der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2018 ab Seite 60 zu finden. Beispielsweise betrifft das Fahrverbot weder die Polizei noch Feuerwehr. Außerdem soll auch der geschäftsmäßige Lieferverkehr weiterhin gewährleistet werden.

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung des Fahrverbots in Stuttgart?

Für den Fall, dass man bei Missachtung des Fahrverbots erwischt wird, drohen vergleichsweise hohe Strafen: Autofahrer, die mit einem Fahrzeug der Euronorm 4 oder schlechter in den Stadtbereich fahren, müssen 80 Euro plus Gebühren und Auslagen bezahlen. Das ist viermal so viel wie in Hamburg. Umgekehrt kostet die Umsetzung des Luftreinhaltepaketes das Land insgesamt 450 Millionen Euro. Stadt und Polizei planen jedoch keine gezielten Kontrollen. Im Rahmen von allgemeinen Kontrollen wird aber zusätzlich geprüft, ob das Fahrzeug in der Umweltzone fahren darf oder ebenfalls vom Fahrverbot betroffen ist.

Diesel Fahrverbot Stuttgart: So umgehen Sie das Fahrverbot

Die Anzahl der Autofahrer, die vom Fahrverbot in Stuttgart betroffen sind, ist enorm hoch. Doch es drohen nicht nur Einschränkungen der Mobilität – mit den deutschlandweiten Fahrverboten geht auch ein großer Wertverlust der betroffenen Fahrzeuge einher. Dennoch gibt es Möglichkeiten, seinen Diesel ohne Verluste loszuwerden oder eine Entschädigung zu fordern. Welche das sind, erfahren Sie im Folgenden:

Möglichkeit 1: Kredit- oder Leasingvertrag widerrufen

Autofahrer, die ihr Fahrzeug nicht sofort vollständig bezahlt, sondern einen Finanzierungsvertrag abgeschlossen haben, können diesen in einer Vielzahl von Fällen erfolgreich widerrufen. Dabei ist es egal, ob Sie Ihr Fahrzeug mit einem Leasing oder Kredit finanzieren, ob Sie einen Diesel oder Benziner fahren, ob Ihr Auto alt oder neu ist, bzw. gebraucht. Wer den sogenannten Auto-Widerrufsjoker zieht, hat gute Chancen, den Vertrag auch Jahre später noch rückgängig zu machen. Sofern Sie einen Kreditvertrag haben, ist es auch unerheblich, ob dieser bereits abbezahlt ist, oder noch läuft. Der Grund, der einen erfolgreichen Widerruf ermöglicht, sind fehlerhaft Formulierungen in den Verträgen. Häufig werden Verbraucher nicht ausreichend über ihre Rechte informiert. Hierauf können Sie sich auch lange Zeit nach Vertragsabschluss noch berufen und den gesamten Vertrag rückabwickeln. Im Resultat geben Sie Ihr von kommenden Fahrverboten betroffenes Fahrzeug zurück und sparen auch noch die Kreditraten, die noch anfallen würden.

Ein Kreditwiderruf hat unserer Erfahrung nach große Chancen auf Erfolg. Jedoch sind Fehler in den Finanzierungsverträgen für Verbraucher nicht leicht zu finden. Lassen Sie Ihren Vertrag daher unbedingt von einem spezialisierten Anwalt prüfen. Wir kennen die Fehler der Banken und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Dies ist für Sie mit keinerlei Kostenrisiko verbunden, denn wir prüfen Ihren Vertrag kostenfrei.

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Möglichkeit 2: Ansprüche im Dieselskandal geltend machen

Die Autohersteller VW, BMW und Daimler haben über Jahre hinweg Fahrzeuge so manipuliert, dass Abgasgrenzwerte zwar bei einer Prüfung eingehalten wurden, der Ausstoß schädlicher Stoffe jedoch bei normaler Fahrt deutlich höher war. Millionen Autofahrer haben ihr Fahrzeug in der Überzeugung gekauft, in ein verhältnismäßig umweltfreundliches Auto zu investieren. Wegen des Betrugs der deutschen Autohersteller stehen den Verbrauchern nun Ansprüche zu. Diese können einen Weg aus dem Fahrverbotsdilemma bieten: So kann ein Wertverlust des Autos im Rahmen der Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches kompensiert werden. Wer nicht mehr mit dem umweltschädlichen Auto auf die Straße möchte, kann alternativ die Lieferung eines Neufahrzeugs ohne manipulierte Software verlangen. Im Klartext heißt das: Wir fordern für Sie entweder die Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs, mit dem Sie auch keine Fahrverbote in Stuttgart oder anderswo fürchten müssten, den Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz von bis zu 20 Prozent des Kaufpreises.

Besonders attraktiv ist hinsichtlich der kommenden Fahrverbote in Stuttgart die mögliche Rückgabe des Schummel-Autos. Entscheiden Sie sich für diese Option, können Sie Ihr Fahrzeug abgeben und im Gegenzug den Kaufpreis zurückerstattet bekommen. Anschließend können Sie dann ganz in Ruhe entscheiden, ob Sie Ihr Geld in ein neues, umweltfreundliches Auto investieren oder langfristig doch lieber auf den öffentlichen Nahverkehr umsteigen möchten.

Egal, für welchen Ihrer bestehenden Ansprüche Sie sich gegen die Autohersteller entscheiden – wir stehen Ihnen zur Seite. Unsere erfahrenen Fachanwälte haben bereits vielen Mandanten zu ihrem Recht im Abgasskandal verholfen. Ein finanzielles Risiko müssen Sie dabei nicht in Kauf nehmen. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, regeln wir die vollständige Kostenübernahme durch die Versicherung. Haben Sie keinen Rechtsschutz, sichern wir für Sie die Kostenübernahme durch einen Prozesskostenfinanzierer.

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Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte