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Diesel Fahrverbot Mainz: Das können Sie jetzt tun

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
28.04.2023 | 3 Min. Lesezeit
  • Nach und nach sprechen Gerichte Fahrverbote aus. Und nun hat es auch die Stadt Mainz getroffen.
  • Durch Urteil des Verwaltungsgerichts in Mainz vom 24.Oktober 2018 wurde nun entschieden: Ab September 2019 gilt das Fahrverbot.
  • Vorausgesetzt, die Stadt kann bis April 2019 den geforderten Stickstoffdioxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter nicht einhalten.

Diesel Fahrverbote in Mainz voraussichtlich September 2019

Mainz ist die achte Stadt, die nach Gerichtsurteil Diesel-Fahrverbote einführen soll. Ähnliche Urteile sind bereits für Düsseldorf, Stuttgart, AachenFrankfurt am Main und Berlin gefallen. Hamburg ist bisher die einzige deutsche Stadt, die freiwillig Dieselfahrverbote verhängt hat. Das Fahrverbot in Mainz soll laut Urteil des Verwaltungsgerichts spätestens zum 01. September 2019 eintreten. Jedoch hat das Gericht der Stadt noch ein kleines Hintertürchen offen gelassen: Wenn Mainz es schaffen sollte, bis April 2019 unter den Stickstoffdioxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter zu kommen, kann das Fahrverbot abgewendet werden. Die Stadt Mainz versucht jetzt noch kurzfristig den Lenker rumzureißen, um dem Fahrverbot zu entgehen. Zum Beispiel sollen ca. 100 Fahrzeuge der städtischen Diesel-Busflotte mit entsprechender Technik nachgerüstet werden, um den Stickoxid-Ausstoß um bis zu 90 % zu verringern. Das Mainzer Verwaltungsgericht steht dem jedoch äußerst kritisch gegenüber. Man glaube nicht, dass das ausreicht, um ein Fahrverbot in letzter Sekunde abwenden zu können. Es wird sich zeigen, inwiefern der aktuelle Mittelwert noch gesenkt werden kann. Die aktuellsten Werte zeigen, dass beispielsweise an der Messstelle Parcusstraße in der Nähe des Hauptbahnhofs ein Mittelwert bei 48 Mikrogramm Stickstoffdioxid je Kubikmeter Luft gemessen wurde. Auf welchen Straßen das Fahrverbot schlussendlich eingeführt werden soll, bleibt jedoch erst einmal offen.

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Wer wäre vom Diesel Fahrverbot in Mainz betroffen?

Zur Diskussion stehen vor allem Dieselfahrzeuge mit der Norm Euro 4 und älter. Ob auch der relativ neue Diesel der Euro Norm 5 von deutschen Straßen verbannt wird, bleibt abzuwarten. Das Gericht hat jedoch keine genauen Abgasnormen festgelegt. Bezüglich der Entscheidungsfindung ist nunmehr die Stadt zuständig. Sie können an dieser Stelle ganz leicht prüfen, welcher Euro-Norm Ihr Auto entspricht.

Diesel Fahrverbot Mainz: Nummer

Warum gibt es überhaupt ein Diesel Fahrverbot?

Geklagt hat die Deutsche Umwelthilfe – und das vor gut zwei Dutzend Verwaltungsgerichten. Der Klagegrund: Der Grenzwert für Stickstoffdioxide (NO2) wird in vielen deutschen Städten überschritten. Stickstoffdioxide in der Luft können für Mensch, Tier und Pflanzen schädlich sein. Unter anderem können Stickoxide Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen beim Menschen verschlimmern oder sogar auslösen. Verantwortlich für den Ausstoß der Stickoxide sind unter allen Fahrzeugmotoren vor allem die Dieselfahrzeuge. Deswegen sollen jetzt auch die Dieselfahrzeuge aus deutschen Innenstädten verbannt werden. Die Einhaltung des Grenzwertes von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter ist jedoch keine fixe Idee. Der angesetzte Grenzwert gilt bereits seit 2010. Politik, Städte und Kommunen haben jedoch versäumt, angemessene Maßnahmen zu finden, um das Fahrverbot zu umgehen. Als letztes Mittel wählte die Deutsche Umwelthilfe daher den Klageweg.

Ihre Möglichkeiten als betroffener Dieselfahrer

Wenn Sie Dieselfahrer sind und zudem auch noch in Mainz leben oder arbeiten, kann ein Fahrverbot Sie hart treffen. Jedoch haben viele Verbraucher noch eine Möglichkeit mit einem blauen Auge davonzukommen. Sie sind betroffen vom Abgasskandal? Oder Sie haben Ihr Auto mit einem Kredit oder Leasing finanziert? Dann bieten sich folgende Möglichkeiten an, um dem Fahrverbot noch von der Schippe zu springen.

Diesel-Fahrverbote: Welche Möglichkeiten haben betroffene Dieselfahrer jetzt?

Wir bieten betroffenen Dieselfahrern zwei Möglichkeiten, um den drohenden Fahrverboten zu entgehen. Ist Ihr Fahrzeug vom  Abgasskandal betroffen, setzen wir Ihre Ansprüche gegen den Autohersteller durch. Haben Sie Ihr Fahrzeug finanziert oder geleast, prüfen wir einen Widerruf Ihres Kreditvertrages.

Ansprüche aus dem Abgasskandal

Die Autohersteller VolkswagenMercedes-Benz und BMW haben ihre Kunden im Abgasskandal vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt. Wenn Sie eines der betroffenen Modelle mit eingebauter Schummel-Software fahren, fordern wir für Sie einen mängelfreien Neuwagen oder die Erstattung des Kaufpreises ein. Alternativ setzen wir Schadensersatzansprüche gegen den Autohersteller für Sie durch. Unsere Tätigkeit ist für Sie in keiner der genannten Optionen mit einem Kostenrisiko verbunden. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmern wie uns um die Deckungszusage und regeln alles Weitere mit Ihrem Versicherer. Ohne Rechtsschutzversicherung stellen wir Ihnen gerne unseren Prozesskostenfinanzierer zur Seite, der die anfallenden Kosten für Sie verauslagt. Nur im Falle eines positiven Ergebnisses geht ein Teil des wirtschaftlichen Gewinns an den Prozesskostenfinanzierer.

Widerruf bei Auto-Finanzierungen

Mit dem "Auto-Widerrufsjoker" können Sie Ihr finanziertes Fahrzeug auch nach Jahren noch an die finanzierende Bank abgeben und erhalten im Gegenzug die Anzahlung und alle gezahlten Raten zurück. Ihrer Bank würden lediglich die geringen Zinsen und unter Umständen eine vergleichsweise niedrige Nutzungsentschädigung verbleiben. Wenn Sie den Finanzierungsvertrag erst nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen haben, gehen wir sogar davon aus, dass der Bank nicht einmal ein Nutzungsersatz für die von Ihnen gefahrenen Kilometer zusteht. Auf diese Weise können Sie Ihren Diesel ohne große finanzielle Einbußen loswerden. Wir prüfen Ihren Fall und geben Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Wenn auch Sie Ihre Ansprüche im Abgasskandal prüfen wollen, können Sie das ganz einfach über unseren kostenfreien Online-Check machen. Darin erfahren Sie, welche Chancen wir für Ihren Fall sehen.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte