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Die BMW Abgas-Manipulation – Wie man irrtümlich Fahrzeuge manipulierte

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
07.05.2023 | 3 Min. Lesezeit
  • Über viele Monate hinweg beteuerte BMW vehement die eigene Unschuld.
  • Nachforschungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) deckten Unregelmäßigkeiten bei den Abgaswerten bestimmter BMW-Modelle auf.
  • Auf der BMW-Hauptversammlung im Mai 2018 räumten die Vorstände ein, dass die Schummel-Software versehentlich verwendet wurde.

Hat sich auch BMW der Abgas­manipulation schuldig gemacht?

Über viele Monate hinweg beteuerte BMW vehement die eigene Unschuld. Erst Nachforschungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) deckten Unregelmäßigkeiten bei den Abgaswerten bestimmter BMW-Modelle auf. Daraufhin stellte auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eigene Tests an, welche unregelmäßige Ergebnisse bei den hochpreisigen BMW-Modellen, wie der 5er- und 7er-Reihe, zu Tage förderten.

Von nicht manipuliert zu versehentlich manipuliert

Auf der BMW-Hauptversammlung im Mai 2018 räumten die Vorstände ein, dass die Schummel-Software versehentlich verwendet wurde. Die Abgaswerte der betroffenen BMW-Modelle würden also nicht absichtlich verfälscht – dies sei nur aufgrund eines Fehlers geschehen. BMW weist die Vorwürfe, es hätte eine bewusste Abgasmanipulation gegeben, also weiterhin von sich.

„Wir haben an den Fahrzeugen nicht manipuliert. Wir haben Diesel, die sauber sind.“

Harald Krüger

damaliger BMW-Chef im Herbst 2017

Harald Krüger

damaliger BMW-Chef im Herbst 2017

Auch Sie fahren einen BMW?  Dann kann es sein, dass Sie unfreiwillig Teil des Abgasskandals wurden. Ob Ihr Modell betroffen ist und wie hoch Ihr Schadensersatz ausfallen könnte, erfahren Sie kostenfrei und in einer Minute in unserem Online-Check.

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Wie genau sah die Abgas­manipulation bei BMW aus?

Im Fall von BMW muss davon ausgegangen werden, dass die Abgasmanipulation bei BMW aufgrund einer „fehlerhaften Bedatung“ der Motorsteuerung entstanden ist. Dies hatte zur Folge, dass verschiedene Programmteile in die Regulierung der Abgasreinigung eingegriffen haben. So hat das Fahrzeuge anhand diverser Sensoren die Testsituation auf dem Prüfstand erkannt und die Abgasreinigung entsprechend optimiert, um die Abgasemission möglichst gering zu halten.

Auch die Menge an eingespritztem AdBlue wurde im Rahmen dieser Manipulation bei bestimmten Euro-6-Modellen reguliert. Auf dem Prüfstand erzielte das Fahrzeuge sehr gute Emissionswerte bei hoher AdBlue-Einspritzung, im Realbetrieb wurde die Harnstoff-Einspritzung dagegen deutlich reduziert, woraus entsprechend hohe Abgaswerte resultierten.

BMW-Kunden mussten auch insofern die für den Prüfstand konzipierten Manipulationen ausbaden, da in manchen Fällen die Abgasreinigung erst ab einer gewissen Geschwindigkeit korrekt arbeitet und ab einer vordefinierten Drehzahl – meist ab 2.000 oder 3.500 U/min – auch schon wieder reduziert oder deaktiviert wurde. Bei Euro-6-Fahrzeugen kam es außerdem zu einer Manipulation der Regenerationsintervalle des SCR-Katalysators, sodass die Abgasreinigung nur in den ersten 20 bis 25 Minuten – die typische Dauer des NEFZ–Tests – korrekt erfolgt.

Ebenso war die Funktion „Hot restart“ im Einsatz, wobei die Funktionsweise bzw. der Wirkungsgrad der Abgasreinigung von einem „Kaltstart“ abhängig gemacht wird. Dies resultiert aus dem Umstand, dass in den beiden Prüfzyklen – NEFZ und WLTP – der jeweilige Motor nicht im Vorfeld durch Betrieb vorgewärmt wird.

Gab es bereits Verfahren gegen BMW wegen der Abgas­manipulation?

In über 200 Fällen wollten BMW-Kunden bereits Ansprüche gegen den Münchner Autobauer geltend machen und sind leider gescheitert. Im März 2020 dann die erste Verurteilung: Ein Kunde der Düsseldorfer BMW-Niederlassung hat offiziell Recht bekommen. Die Düsseldorfer Richter stimmten dem Besitzer eines Euro-5-BMWs zu, indem sie das sogenannte Thermofenster“ als illegale Abschalteinrichtung einstuften.

BMW sieht hier eine falsche Rechtsauffassung und legte bereits Berufung gegen das Urteil ein. Der Münchner Autobauer beruft sich auf die Tatsache, dass 210 vergleichbare Klagen von verschiedenen Landgerichten abgelehnt wurden. Bereits seit Jahren läuft ein Streit zwischen Gerichten und der Automobilbranche über die Zulässigkeit des „Thermofensters“.

Finden Sie jetzt heraus, ob auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und wie Ihre Chancen gegen BMW stehen – ganz einfach über unseren Online-Check. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, unsere kostenfreie Ersteinschätzung für Ihren Fall einzuholen.

Welche BMW-Modelle sind von den Abgas­manipulationen betroffen?

Im Fall von BMW sind nach aktuellem Stand über 11.000 Fahrzeuge betroffen. Es handelt sich hierbei um verschiedene Modelle, von der 1er-Baureihe bis zu den X6-Modellen. Im Zentrum der Abgasmanipulation bei BMW stehen jedoch die 5er- und 7er-Modelle der Baujahre 2012 bis 2017. Es handelt sich hierbei um eine bereits ausgelaufene Modellreihe, in welcher der Dieselmotor N57B30S1 verbaut wurde.

Die folgenden Modelle sind u.a. von der Abgasmanipulation bei BMW betroffen:

  • 1er
  • 2er
  • 3er
  • 4er
  • 5er
  • 7er
  • X1
  • X3
  • X4
  • X5
  • X6

Wie können sich betroffene BMW-Besitzer gegen die Abgas­manipulation wehren?

Wurde auch in Ihrem Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung verbaut, haben Sie die Möglichkeit, von BMW einen Schadenersatz zu verlangen. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen dabei zur Verfügung:

Kaufpreiserstattung gegen Rückgabe des Fahrzeugs

Aufgrund der anhaltenden Wertverluste von Diesel-Fahrzeugen und Einschränkungen durch Fahrverbote ist es am sinnvollsten, die Erstattung des Kaufpreises von BMW zu fordern und den manipulierten Diesel zurückzugeben.

Auto behalten & Schadensersatz im Abgasskandal

Wenn Sie Ihr Auto behalten möchten, fordern wir einen Betrag in Höhe von 20 % des Fahrzeug-Kaufpreises als Schadensersatz.

In unserer kostenfreien Ersteinschätzung erklären wir Ihnen, welche Option in Ihrem Fall in Frage kommt, und wie Sie Ihre Ansprüche ohne jedes Kostenrisiko durchsetzen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht.

Was kostet es mich, rechtlich gegen die Abgas­manipulationen von BMW vorzugehen?

Für die Durchsetzung der Ansprüche gegen BMW müssen Sie keinerlei Kostenrisiko fürchten – egal, ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung.

Durchsetzung mit Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Forderung Ihrer Ansprüche. Jetzt tritt genau der Grund ein, weshalb Sie einst eine Versicherung abgeschlossen haben. Der Vorteil, den Sie als Rechtsschutzversicherter haben: Jeder Cent, den ein Autokonzern oder Händler Ihnen schuldet, bleibt bei Ihnen. Sie müssen lediglich für Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung aufkommen. Wir stellen für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Bei der Beauftragung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.

Jetzt Schadensersatz im Abgasskandal durchsetzen

Durchsetzung ohne Rechtsschutzversicherung

Auch ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko geltend zu machen. Möglich wird dies durch einen sogenannten Prozesskostenfinanzierer. Dieser übernimmt für Sie alle Kosten (zum Beispiel eigene und gegnerische Anwaltshonorar sowie ggf. Gerichtskosten), die durch die Vertretung entstehen. Sie müssen nichts bezahlen – nur wenn wir für Sie einen Erfolg erzielt haben, erhält der Prozesskostenfinanzierer einen prozentualen Anteil des Ihnen zugesprochenen Betrags – eine sogenannte Erfolgsprovision. Sollte das Ergebnis nicht zu einem Erfolg führen, trägt der Prozesskostenfinanzierer alle Kosten.

Jetzt Schadensersatz im Abgasskandal durchsetzen

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte