Bußgeldbescheid prüfen lassenBlitzermarathon 2025: Achtung vor Bußgeld, Punkten & Fahrverbot
Vom 7. bis 13. April 2025 müssen Autofahrer besonders vorsichtig fahren: Deutschlandweit findet ein Blitzermarathon statt. Die Polizei führt deutlich mehr Geschwindigkeitskontrollen durch – vor allem an Strecken mit hoher Unfallgefahr, Schulen, Baustellen, Krankenhäusern, Kitas und Pflegeeinrichtungen.
Geblitzt wird überall – an Autobahnen, Bundesstraßen und innerorts. Wer zu schnell fährt, muss mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot rechnen. Die Strafen für Raser wurden 2025 erhöht.
Aber: Die Geschwindigkeitsmessungen sind auch fehleranfällig. Wer geblitzt wurde, hat womöglich Chancen, seine Strafe zu mindern oder ein Fahrverbot zu umgehen oder im günstigsten Fall die Einstellung des Verfahrens zu bewirken.
Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid, beantragen Akteneinsicht und übernehmen den Einspruch für Sie.
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Unsere Top-Themen

Hilfe bei Online-Banking-Betrug
Immer mehr Menschen werden Opfer von Online-Banking-Betrug – etwa durch Phishing-Mails, gefälschte Webseiten oder betrügerische Anrufe. Haben auch Sie den Verdacht, dass Betrüger Zugriff auf Ihr Konto hatten und Geld entwendet wurde?
Wir stehen Ihnen schnell und unkompliziert zur Seite – bundesweit und unabhängig davon, bei welcher Bank Ihr Konto geführt wird.
Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir Ihren Fall sorgfältig und teilen Ihnen ehrlich und transparent mit, wie Ihre Erfolgschancen stehen.

BGH-Urteil: VR Bank muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen
Wer seinen Kredit vorzeitig zurückzahlt, muss eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen – aber nicht bei Fehlern im Darlehensvertrag. Der BGH hat am 3. Dezember 2024 entschieden: Die VR Bank muss Verbrauchern die bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen, weil eine Klausel des Darlehensvertrages missverständlich ist.
Das BGH-Urteil dürfte sehr viele Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge betreffen – auch von anderen Banken, die dieselbe Formulierung wie im vorliegenden Fall nutzen.

VW-Datenleck: Jetzt Schadensersatz sichern
- Rund 800.000 Autos waren von einem Datenleck bei VW betroffen.
- Das veröffentlichte „Der Spiegel“ im Dezember 2024.
- Betroffen waren Fahrzeuge von VW, Audi, Seat und Skoda.
- Für betroffene Fahrzeughalter kann das Datenleck einen Anspruch auf Schadensersatz bedeuten.

SCHUFA-Eintrag löschen lassen
Ein negativer SCHUFA-Eintrag – ob falsch, veraltet oder unberechtigt – kann weitreichende Folgen haben: Kredite werden abgelehnt, Mietverträge scheitern, Verträge kommen nicht zustande.
Wir prüfen für Sie, ob und wie sich Ihr SCHUFA-Eintrag löschen oder korrigieren lässt – bundesweit, schnell und kompetent.
Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung bewerten wir Ihren Fall und teilen Ihnen ehrlich und transparent mit, welche Erfolgschancen bestehen und welche Schritte sinnvoll sind.
Über uns
Gansel Rechtsanwälte ist eine der führenden Verbraucherschutzkanzleien in Deutschland. Seit über 20 Jahren setzen wir uns erfolgreich für diejenigen ein, die von Unternehmen und anderen Institutionen um ihr Recht gebracht wurden. Als Legal-Tech-Unternehmen arbeiten wir dabei vollständig digital und jederzeit auf höchstem Niveau, sowohl in Einzel- als auch in Massenschadensfällen. Das Ergebnis: verbraucherfreundliche Urteile und Vergleiche in kürzerer Zeit bei vollständiger Kostentransparenz.
Unser Anspruch ist es, die Ziele unserer Mandanten optimal und schnell zu erreichen. Oft bieten sich dafür wirtschaftliche Lösungen durch Verhandlungen an. Wenn Klagen unvermeidbar sind, führen wir Prozesse mit Kompetenz und Konsequenz.


Dr. Timo Gansel & Philipp Caba
Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Mandanten über uns
An die Gerichte: Unser Vorschlag zur Entlastung der Ziviljustiz
Um laufende Dieselklagen gegen VW, Skoda, Seat, Audi, Porsche, Mercedes Benz, BMW und Fiat schneller und nicht mehr auf dem Rücken der Geschädigten beenden zu können, hat sich ein an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gerichtetes Vorabentscheidungsersuchen als äußerst wirksam erwiesen!
Wir beobachten, dass die Fahrzeughersteller in solchen Verfahren offenbar aus Sorge vor einer für sie nachteiligen Grundsatzrechtsprechung zu überraschend großzügigen Entschädigungszahlungen bereit sind und in aller Regel auch die Verfahrenskosten in voller Höhe übernehmen.
Wir haben daher ein Muster für einen solchen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss an den EuGH nach Art. 267 Abs. 1 lit. a), Abs. 2 AEUV erarbeitet und stellen dieses Muster als Formulierungshilfe für Gerichte und interessierte Leser hier im DOCX-Format und als PDF zur freien Verfügung. Darin werden die relevanten unionsrechtlichen Auslegungsfragen, die noch ungeklärt sind, formuliert und unter Zugrundelegung des nationalen Rechts sowie des Unionsrechts begründet.
Gansel Rechtsanwälte hat in den letzten Jahren nicht nur zehntausende erfolgreiche Einzelverfahren vor deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten für Käufer manipulierter Dieselfahrzeuge geführt, sondern auch einige Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs zu Gunsten geschädigter Dieselkunden erstritten. Derzeit kämpfen wir vor dem EuGH für eine weitere europaweit geltende Grundsatzentscheidung, die den Erwerbern von Dieselfahrzeugen mit rechtswidrig geschönten Abgaswerten den Rücken stärken und einen Mindestschadensersatz zusichern. Wir führen am EuGH die Rechtssachen C-666/23 gegen Volkswagen und C-751/23 gegen Mercedes Benz.